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Flugsicherheit: Kommission verabschiedet neue #EUAirSafetyList

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Die Europäische Kommission hat die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, die Liste der Fluggesellschaften, die innerhalb der Europäischen Union einem Betriebsverbot oder Betriebsbeschränkungen unterliegen, da sie nicht den internationalen Sicherheitsstandards entsprechen. Die Kommission möchte allen Fluggästen, die in der Europäischen Union reisen, ein Höchstmaß an Flugsicherheit gewährleisten.

Nach der heutigen Aktualisierung wurden alle in Armenien zugelassenen Fluggesellschaften in die Liste aufgenommen, nachdem die Sicherheitsaufsichtskapazitäten des Landes einer weiteren Prüfung unterzogen wurden. Diese Entscheidung folgte auf Anhörungen des armenischen Zivilluftfahrtausschusses (CAC) und sechs armenischer Fluggesellschaften.

Darüber hinaus wurde die Liste der in Kongo (Brazzaville), der Demokratischen Republik Kongo, Kirgisistan, Libyen, Nepal und Sierra Leone zertifizierten Luftfahrtunternehmen überprüft und geändert, wobei neue Luftfahrtunternehmen aus diesen Ländern hinzugefügt wurden und keine Luftfahrtunternehmen existieren länger entfernt.

Verkehrskommissarin Adina Vălean sagte: „Die EU-Flugsicherheitsliste sollte als Instrument verwendet werden, das den aufgeführten Fluggesellschaften und Ländern hilft, ihre Flugstandards neu zu bewerten und zu verbessern. Die Entscheidung, die armenischen Luftfahrtunternehmen in die EU-Flugsicherheitsliste aufzunehmen, wurde auf der Grundlage der einstimmigen Stellungnahme des Flugsicherheitsausschusses getroffen. Die Kommission ist bereit, mit Unterstützung der Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union zusammenzuarbeiten und in Armenien zu investieren, um die Flugsicherheit zu verbessern. “

Die EU-Flugsicherheitsliste trägt nicht nur dazu bei, ein hohes Sicherheitsniveau in der EU aufrechtzuerhalten, sondern hilft auch betroffenen Fluggesellschaften und Ländern, ihr Sicherheitsniveau zu verbessern, damit sie schließlich von der Liste gestrichen werden. Darüber hinaus ist die EU-Flugsicherheitsliste zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, da sie Länder mit Sicherheitsproblemen dazu motiviert, auf sie zu reagieren, bevor ein Verbot der EU-Flugsicherheitsliste erforderlich wird.

Nach der heutigen Aktualisierung ist insgesamt 96 Fluggesellschaften der Flugbetrieb über dem EU-Luftraum untersagt:

  • 90 Fluggesellschaften, die in 16 Staaten * aufgrund unzureichender Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden aus diesen Staaten zertifiziert sind, und
  • Sechs einzelne Fluggesellschaften, basierend auf schwerwiegenden Sicherheitsmängeln: Avior Airlines (Venezuela), Blue Wing Airlines (Suriname), Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak), Med-View Airlines (Nigeria) und Air Zimbabwe (Simbabwe) .

Weitere drei Fluggesellschaften unterliegen Betriebsbeschränkungen und können nur mit bestimmten Flugzeugtypen in die EU fliegen: Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und Air Koryo (Nordkorea).

Hintergrund

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Die heutige Aktualisierung der Flugsicherheitsliste basiert auf der einstimmigen Stellungnahme der Flugsicherheitsexperten der Mitgliedstaaten, die vom 12. bis 14. Mai 2020 unter der Schirmherrschaft des EU-Flugsicherheitsausschusses (ASC) per Videokonferenz zusammentrafen. Den Vorsitz dieses Ausschusses führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die Aktualisierung erhielt ebenfalls die Unterstützung des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments. Die Bewertung erfolgt anhand internationaler Sicherheitsstandards, insbesondere der von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) veröffentlichten Standards. Die Kommission sucht kontinuierlich nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Flugsicherheit, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Luftfahrtbehörden weltweit zur Anhebung der globalen Sicherheitsstandards.

Mehr Infos

Fragen und Antworten auf der EU-Flugsicherheitsliste

Liste der innerhalb der EU verbotenen Fluggesellschaften 

Bedeutung der Luftfahrt für die europäische Wirtschaft

Projekte der EASA für technische Zusammenarbeit

* Afghanistan, Angola (mit Ausnahme von 2 Fluggesellschaften), Armenien, Kongo (Brazzaville), Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Kirgisistan, Liberia, Libyen, Moldawien (mit Ausnahme von drei Fluggesellschaften), Nepal , São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Sudan.

 

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