Gewerkschaften
Gewerkschaften sagen, dass die Mindestlohnrichtlinie bereits funktioniert
Obwohl die Frist für die Verabschiedung der Richtlinie der Europäischen Union über angemessene Mindestlöhne durch die Mitgliedsstaaten erst im November endet, zeigen Untersuchungen der Gewerkschaften, dass sie die in verschiedenen Ländern festgelegten Mindestlohnsätze bereits anhebt. Die Analyse wurde vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) durchgeführt, dem unabhängigen Forschungs- und Ausbildungszentrum des Europäischen Gewerkschaftsbundes, der europäische Gewerkschaften in einem einzigen europäischen Dachverband zusammenfasst.
Ein neuer ETUI Policy Brief zeigt, dass die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne – noch vor ihrer formellen Umsetzung in nationales Recht, deren Frist der 15. November 2024 ist – bereits Auswirkungen auf die Festlegung von Mindestlöhnen in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten wie Bulgarien hat , Kroatien, Deutschland, Ungarn, Irland, Lettland, Rumänien, Spanien und die Niederlande.
Die neuesten Daten, die seit Anfang dieses Jahres verfügbar sind, zeigen einen erheblichen nominellen Anstieg der gesetzlichen Mindestlöhne in 15 der 22 EU-Länder, in denen der Mindestlohn gesetzlich verankert ist (in Österreich, Dänemark, Australien gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn). Finnland, Italien und Schweden). Dabei sind zwei Faktoren ausschlaggebend:
1. In der gesamten EU herrscht nach wie vor eine hohe Inflation, sodass die Sicherung der Kaufkraft von Mindestlohnempfängern eine politische Priorität darstellt.
2. Viele Mitgliedstaaten nutzen bereits die „doppelte Anstandsschwelle“ der kürzlich verabschiedeten Richtlinie über einen angemessenen Mindestlohn (definiert als 60 % des Medianlohns und 50 % des Durchschnittslohns).
Derzeit erfüllt nur Slowenien diese doppelte Anstandsschwelle, was die Notwendigkeit weiterer erheblicher Mindestlohnerhöhungen in der gesamten EU verdeutlicht. Das ETUI zeigt jedoch, wie dieser Schwellenwert bereits die nationale Mindestlohnfestsetzung und politische Debatten beeinflusst, noch bevor er nationales Gesetz wird.
Die Auswirkungen der doppelten Anstandsschwelle zeigen sich auf unterschiedliche Weise, etwa durch die Einführung des Grundsatzes von 50 % des Durchschnittslohns in bulgarisches Recht, die Einführung der doppelten Anstandsschwelle als politische Richtlinie in Kroatien, die Festlegung des Mindestlohns auf 60 % des Durchschnittslohns in Zypern und Irland verpflichtet sich, dasselbe zu tun.
In anderen Ländern beeinflusst die Richtlinie bereits die nationale Debatte über die Angemessenheit der bestehenden Mindestlöhne und bildet die Grundlage für Gewerkschaftskampagnen zu deren Erhöhung.
Laut Torsten Müller, Autor des ETUI Policy Briefs Beginn einer neuen Ära? Die Auswirkungen der europäischen Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen im Jahr 2024„Ziel der Richtlinie ist nicht die Festlegung rechtsverbindlicher Standards, sondern die Bereitstellung politischer und normativer Bezugsrahmen.“ Dies gilt auch für die doppelte Anstandsschwelle.
„Dies bedeutet jedoch, dass die tatsächliche Bedeutung der Richtlinie von ihrer Nutzung durch nationale Akteure und ihrer wirksamen Umsetzung in nationales Recht abhängt. Die entscheidende Lehre aus den bisherigen Erfahrungen ist daher, dass die Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene von all jenen fortschrittlichen Akteuren erkämpft werden muss, die mehr soziale Konvergenz und weniger Lohnungleichheit und Erwerbsarmut anstreben.“
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