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Europäische Kommission

Die Kommission genehmigt ein 44-Millionen-Euro-staatliches Beihilfeprogramm der Slowakei zur Unterstützung von Stromspeicheranlagen, um den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft zu fördern

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Die Europäische Kommission hat ein slowakisches Programm in Höhe von 44 Millionen Euro zur Unterstützung von Stromspeicheranlagen genehmigt, um den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft im Einklang mit dem zu fördern Green Deal Industrieplan. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen, angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 Unterstützung von Maßnahmen in Sektoren, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Kraftstoffabhängigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Das neue Rahmenwerk ändert und verlängert teilweise die Temporärer Krisenrahmen, angenommen am 23. MÄRZ 2022 um den Mitgliedstaaten die Unterstützung der Wirtschaft im Kontext der aktuellen geopolitischen Krise zu ermöglichen, bereits geändert am 20 Juli 2022 und 28. Oktober 2022.

Im Rahmen des Programms, das vollständig aus der Aufbau- und Resilienzfazilität („RRF“) finanziert wird, erfolgt die Hilfe in Form von direkte Zuschüsse Deckung von bis zu 65 % der Gesamtinvestitionskosten, wobei der maximale Förderbetrag pro Projekt 25 Millionen Euro beträgt. Der Zweck des Programms besteht darin, den Einsatz neuer Batteriesysteme zu beschleunigen und bestehende Pumpspeicherwerke mit Strom zu versorgen, um den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft zu fördern. Die im Rahmen des Programms zu unterstützenden Speicherprojekte werden im Rahmen von Ausschreibungsverfahren ausgewählt.

Die Kommission stellte fest, dass die slowakische Regelung den im vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Beihilfe (i) auf der Grundlage einer Regelung mit geschätztem Kapazitätsvolumen und Budget gewährt; (ii) werden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vergeben; und (iii) wird spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu erleichtern, die für die Umsetzung des Programms von Bedeutung sind REPower EU-Plan und für Green Deal Industrieplanim Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und die im Temporären Krisen- und Übergangsrahmen festgelegten Bedingungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine und zur Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft finden Sie hier hier. Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.106554 im veröffentlicht staatliche Beihilferegister zum Wettbewerb der Kommission Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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