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Slowakei

Kommission unterstützt positive vorläufige Bewertung des Antrags der Slowakei auf eine Auszahlung von 662 Mio. EUR im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität

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Die Kommission hat eine positive vorläufige Bewertung des Zahlungsantrags der Slowakei auf Zuschüsse in Höhe von 662 Mio. EUR im Rahmen des Programms gebilligt Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF). Dies ist der dritte Zahlungsantrag der Slowakei im Rahmen des RRF. Mit ihrem Antrag legten die slowakischen Behörden detaillierte und umfassende Beweise vor, die die zufriedenstellende Erfüllung von 21 Meilensteinen und sechs Zielen belegen.

Am 25. September 2023 reichte die Slowakei bei der Kommission einen Zahlungsantrag auf der Grundlage der Erreichung des Ziels ein 21 Meilensteine und sechs Ziele dargelegt in der Durchführungsbeschluss des Rates für den dritten Teil. Diese umfassen eine Reihe von transformative Reformenim Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, grünem und digitalem Wandel, Bildung, Forschung und Entwicklung sowie wichtige Investitionen neu erstellen Digitale Innovationszentren.

Das Slowakischer Aufbau- und Resilienzplan umfasst ein breites Spektrum an Investitions- und Reformmaßnahmen, gegliedert in 19 thematische Komponenten. Der Plan wird finanziert durch 6.4 Milliarden Euro an Zuschüssen.Bislang hat die Slowakei 1.9 Milliarden Euro erhalten. Darin enthalten sind 823 Millionen Euro an Vorfinanzierungen, die am 13. Oktober 2021 ausgezahlt wurden, und weitere 399 Millionen Euro, die am 29. Juli 2022 nach der positiven Bewertung des ersten Zahlungsantrags an die Slowakei ausgezahlt wurden. Am 22. März 2023 wurden nach der positiven Bewertung ihres zweiten Zahlungsantrags weitere 709 Millionen Euro an die Slowakei ausgezahlt.

Die Kommission hat nun ihre positive vorläufige Bewertung der zufriedenstellenden Erfüllung der Etappenziele und Zielvorgaben im Zusammenhang mit diesem Zahlungsantrag durch die Slowakei an den Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) übermittelt und um dessen Stellungnahme gebeten. Im Anschluss an die Stellungnahme des WFA wird die Kommission durch einen Komitologieausschuss die endgültige Entscheidung über die Auszahlung des Finanzbeitrags treffen. Nach Annahme des Beschlusses durch die Kommission kann die Auszahlung an die Slowakei erfolgen.

Eine vollständige Pressemitteilung und F&A wurden online veröffentlicht. Weitere Informationen zum slowakischen Aufbau- und Resilienzplan finden Sie hier hier.

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