Vernetzen Sie sich mit uns

EU

Die Kommission leitet eine eingehende Untersuchung zur Zuweisung von Mobilfunkfrequenzen durch Polen an den Telekommunikationsbetreiber Sferia ein

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob die Zuweisung eines Frequenzblocks für die Bereitstellung von 4G-Diensten an den Telekommunikationsbetreiber Sferia SA (im Folgenden „Sferia“) durch die polnischen Behörden im Einklang mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen steht.

Die Kommission erhielt Beschwerden von einer Reihe konkurrierender Telekommunikationsbetreiber, denen zufolge die Zuweisung von Mobilfunkfrequenzen an Sferia im Jahr 2013 nicht den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprach. Unter dem EU-Rechtsrahmen für elektronische KommunikationDie Mitgliedstaaten können den Betreibern Frequenzen aus ihrem nationalen Spektrum zuweisen, ohne ihre Einnahmen zu maximieren.

Eine solche Zuweisung stellt im Prinzip keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften dar, sofern die betroffenen Betreiber nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung gleich behandelt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und auf der Grundlage der verfügbaren Informationen ist die vorläufige Ansicht der Kommission, dass Sferia von den polnischen Behörden möglicherweise zu günstigeren Konditionen als andere Betreiber mit 800-MHz-Frequenzen ausgezeichnet wurde und dass sich die Zuweisung daher möglicherweise auf staatliche Beihilfen belief.

Die Kommission wird auch untersuchen, ob ein möglicher Unterschied in der Behandlung zwischen Sferia und anderen Betreibern, sollte dies bestätigt werden, gerechtfertigt war und ob die fragliche Zuteilung Sferia unter Verstoß gegen die EU einen unangemessenen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft haben könnte Regeln für staatliche Beihilfen. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Polen und interessierten Dritten die Möglichkeit, Kommentare abzugeben. Das Ergebnis der Untersuchung wird nicht vorweggenommen. Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar hier.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending