Belgien
Kommission genehmigt Änderung der Regionalbeihilfekarte 2022–2027 für Belgien
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine Änderung der belgischen Karte für die Gewährung von Regionalbeihilfen bis zum 31. Dezember 2027 im Rahmen der Regionalbeihilfeleitlinien genehmigt.
On 18 Juli 2022hat die Kommission die Fördergebietskarte 2022–2027 für Belgien genehmigt. An 30. Mai 2023, nahm die Kommission eine Mitteilung über eine mögliche Halbzeitüberprüfung der Fördergebietskarten unter Berücksichtigung aktualisierter Statistiken.
In diesem Zusammenhang wird mit der heute genehmigten Änderung der regionalen Fördergebietskarte Belgiens die gesamte Provinz Hennegau in die Liste der Gebiete aufgenommen, die für regionale Investitionsbeihilfen gemäß der Ausnahmeregelung von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise von Belgien in Frage kommen der Europäischen Union („A-Gebiete“). Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Provinz Hennegau ist unter 75 % des EU-Durchschnitts gesunken. Dies ist der Schwellenwert, ab dem eine Region zu den am stärksten benachteiligten Regionen der EU gezählt werden kann.
Der maximale Beihilfebetrag für große Unternehmen in der Provinz Hennegau beträgt 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Dieser Betrag kann für Investitionen mittlerer Unternehmen auf 40 % und für Investitionen kleiner Unternehmen auf 50 % erhöht werden, und zwar für deren Erstinvestitionen mit förderfähigen Kosten bis zu 50 Millionen Euro.
Die geänderte Karte gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027.
Die nichtvertrauliche Fassung des heutigen Beschlusses wird unter dem Aktenzeichen SA.110069 im staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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