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Die Kommission genehmigt ein modifiziertes österreichisches Liquiditätshilfesystem zur Unterstützung der vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen Unternehmen

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass bestimmte Änderungen an einem zuvor genehmigten österreichischen Liquiditätshilfesystem zur Unterstützung der vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen österreichischen Unternehmen im Einklang mit dem Temporärer Rahmen für staatliche Beihilfen. Das ursprüngliche Schema wurde am genehmigt 8 April 2020 unter der Nummer SA.56840und sieht vorübergehend begrenzte Beihilfebeträge in Form von (i) direkten Zuschüssen, (ii) Garantien für Darlehen und rückzahlbaren Vorschüssen und (iii) Garantien für Darlehen und subventionierten Zinssätzen für Darlehen vor.

Ziel des ursprünglichen Systems war es, Unternehmen, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen waren, die Deckung ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten trotz des aktuellen Einnahmeverlusts aufgrund der Pandemie zu ermöglichen. Österreich hat bestimmte Änderungen des ursprünglichen Systems mitgeteilt, insbesondere: (i) Kleinst- oder Kleinunternehmen können nun unter bestimmten Bedingungen von der Maßnahme profitieren, selbst wenn sie am 31. Dezember 2019 als schwierig eingestuft wurden. und (ii) eine Erhöhung des Gesamtbudgets des Systems um 4 Mrd. EUR von 15 Mrd. EUR auf 19 Mrd. EUR.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass das geänderte System gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen weiterhin notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben . Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.58640 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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