Europäische Kommission
Kommission genehmigt polnisches staatliches Beihilfeprogramm in Höhe von 53.6 Mio. EUR zur Unterstützung von Maishändlern im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine
Die Europäische Kommission hat ein polnisches Programm in Höhe von rund 53.6 Millionen Euro (240 Millionen PLN) zur Unterstützung von Maishändlern im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen, angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 Unterstützung von Maßnahmen in Sektoren, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Kraftstoffabhängigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Das neue Rahmenwerk ändert und verlängert teilweise die Temporärer Krisenrahmen, angenommen am 23. MÄRZ 2022 um den Mitgliedstaaten die Unterstützung der Wirtschaft im Kontext der aktuellen geopolitischen Krise zu ermöglichen, bereits geändert am 20 Juli 2022 und 28. Oktober 2022.
Im Rahmen der Regelung erfolgt die Beihilfe in Form von direkte Zuschüsse an kleine und mittlere Unternehmen, die im Handel oder Einkauf von Mais tätig sind. Der Zweck des Programms besteht darin, die anspruchsberechtigten Begünstigten zu unterstützen, die aufgrund der durch die aktuelle geopolitische Krise verursachten mangelnden Stabilität auf dem Agrarmarkt Gefahr laufen, finanzielle Liquidität zu verlieren.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und die Bedingungen in der Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Weitere Informationen zum vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine und zur Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.108721 in der staatliche Beihilferegister zum Wettbewerb der Kommission Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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