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Europäische Kommission

Kommission lässt drei gentechnisch veränderte Maissorten als Lebens- und Futtermittel, jedoch nicht für den Anbau, zu und erneuert die Zulassung einer weiteren

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Die Kommission hat drei gentechnisch veränderte Maissorten zugelassen und die Zulassung für eine weitere gentechnisch veränderte Maissorte erneuert. Die Zulassungsentscheidungen gelten nur für die Verwendung als Lebens- oder Futtermittel und erlauben nicht den Anbau in der EU. Diese gentechnisch veränderten Maissorten haben ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, das einen hohen Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt gewährleistet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam in einer positiven wissenschaftlichen Bewertung zu dem Schluss, dass dieser gentechnisch veränderte Mais genauso sicher ist wie seine herkömmlichen Gegenstücke.

Die Mitgliedstaaten erreichten weder im Ständigen Ausschuss noch im anschließenden Berufungsausschuss eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung. Die Verantwortung für den Erlass der Genehmigungsentscheidung lag daher entsprechend dem offiziellen Verfahren bei der Kommission. Die Zulassungen sind 10 Jahre lang gültig und jedes Produkt, das aus dem zugelassenen gentechnisch veränderten Mais hergestellt wird, unterliegt den strengen EU-Richtlinien Etikettierungs- und Rückverfolgbarkeitsregeln.

Weitere Informationen zu GVO in der EU finden Sie unter hier.

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