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Europäische Kommission

Kommission genehmigt zehn gentechnisch veränderte Pflanzen zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel

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Die Kommission hat sieben gentechnisch veränderte Pflanzen (drei Mais, zwei Sojabohnen, eine Raps- und eine Baumwolle) zugelassen und die Zulassungen für zwei Mais- und eine Rapskultur für Lebens- und Futtermittel erneuert. Alle diese GVO haben ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Die Zulassungsentscheidungen decken den Anbau nicht ab. Die Mitgliedstaaten haben weder im Ständigen Ausschuss noch im anschließenden Berufungsausschuss eine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen erreicht. Die Europäische Kommission ist daher gesetzlich verpflichtet, die Zulassungen entsprechend den erhaltenen wissenschaftlichen Gutachten durchzuführen. Die Zulassungen sind 10 Jahre gültig, und jedes Produkt, das aus diesen GVO hergestellt wird, unterliegt den strengen EU-Richtlinien Etikettierungs- und Rückverfolgbarkeitsregeln. Weitere Informationen zu GVO in der EU finden Sie unter hier.

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