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Coronavirus

#Coronavirus - Die Kommission begrüßt die Abstimmung des Rates über die Entwicklung von Impfstoffen, die #GMOs enthalten

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MODer Rat hat den Vorschlag der Kommission zur Beschleunigung klinischer Studien und der Bereitstellung von Arzneimitteln, die genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, im Kampf gegen COVID-19 angenommen. Der Kommissionsvorschlag wurde im Rahmen des vorgelegt Impfstoffstrategie und verfolgt ein zweifaches Ziel: die Entwicklung sicherer und wirksamer Produkte zur Behandlung oder Prävention von COVID-19 zu unterstützen, indem sichergestellt wird, dass klinische Studien mit Arzneimitteln, die GVO enthalten oder daraus bestehen, so bald wie möglich beginnen können; und zweitens, um ihren Einsatz im Notfall zu erleichtern.

Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sagte: „Ich begrüße die rasche Unterstützung sowohl des Europäischen Parlaments als auch des Rates. Diese Bestätigung ist ein weiteres klares Signal dafür, dass die EU-Institutionen in Krisenzeiten schnell reagieren und die Gesetzgebung anpassen können, um Notfälle zu bewältigen. Das Ziel des Vorschlags ist klar: Wir stellen sicher, dass klinische Studien mit Medikamenten gegen COVID-19 so schnell wie möglich beginnen können und dass im Notfall Impfstoffe und Behandlungen zeitnah verfügbar sind. Wir tun dies und stellen gleichzeitig sicher, dass alle Umweltbelange berücksichtigt werden.“

Einige der laufenden Bemühungen zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen COVID-19 basieren auf gentechnisch veränderten abgeschwächten Viren oder viralen Vektoren. Diese Produkte fallen unter die Definition „gentechnisch veränderter Organismus“ und unterliegen der GVO-Gesetzgebung. Die Anwendung der GVO-Gesetzgebung kann die Durchführung klinischer Studien mit diesen Impfstoffen verzögern. Erstens sieht die GVO-Gesetzgebung keine Flexibilität für das Krisenmanagement (z. B. eine Pandemie) vor. Zweitens zeigt die Erfahrung, dass bei klinischen Studien mit Prüfpräparaten, die GVO enthalten oder daraus bestehen, das Verfahren zur Einhaltung der GVO-Gesetzgebung komplex ist und viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Verordnung ermöglicht eine vorübergehende Ausnahmeregelung für klinische Versuche mit der begrenzten Verwendung von GVO und ermöglicht es den Mitgliedstaaten außerdem, in bestimmten dringenden Fällen Arzneimittel zu verwenden, die GVO enthalten oder daraus bestehen und zur Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 bestimmt sind.

Die Verordnung gilt nur so lange, wie COVID-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wird oder solange ein Durchführungsrechtsakt gilt, mit dem die Kommission einen Gesundheitsnotstand aufgrund von COVID-19 anerkennt.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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