Europäische Kommission
Kommission sendet Informationsanfrage an X gemäß dem Digital Services Act
Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben X offiziell ein Auskunftsersuchen gemäß dem Digital Services Act (DSA) übermittelt. Dieser Antrag folgt den bei den Dienststellen der Kommission eingegangenen Hinweisen auf die mutmaßliche Verbreitung illegaler Inhalte und Desinformation, insbesondere der Verbreitung terroristischer und gewalttätiger Inhalte sowie Hassreden. Die Anfrage befasst sich auch mit der Einhaltung anderer Bestimmungen des DSA.
Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform muss X alle seit Ende August 2023 von der DSA eingeführten Bestimmungen einhalten, einschließlich der Bewertung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation und geschlechtsspezifischer Gewalt und etwaige negative Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, der Rechte des Kindes, der öffentlichen Sicherheit und des psychischen Wohlbefindens.
In diesem konkreten Fall untersuchen die Kommissionsdienststellen die Einhaltung des DSA durch X, insbesondere im Hinblick auf seine Richtlinien und Maßnahmen in Bezug auf Hinweise auf illegale Inhalte, die Bearbeitung von Beschwerden, die Risikobewertung und Maßnahmen zur Minderung der festgestellten Risiken. Die Kommissionsdienststellen sind befugt, weitere Informationen von X anzufordern, um die korrekte Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen.
Nächste Schritte
X muss den Kommissionsdienststellen die angeforderten Informationen bis zum 18. Oktober 2023 für Fragen zur Aktivierung und Funktionsweise seines Krisenreaktionsprotokolls und bis zum 31. Oktober 2023 für alle übrigen Fragen vorlegen. Auf Grundlage der Auswertung der Antworten von X wird die Kommission die nächsten Schritte prüfen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 66 des DSA nach sich ziehen.
Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission Geldstrafen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Informationen in Reaktion auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Falls X nicht antwortet, kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.
Hintergrund
Das DSA ist ein Eckpfeiler der digitalen Strategie der EU und setzt einen beispiellosen neuen Standard für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen im Hinblick auf Desinformation, illegale Inhalte wie Hassreden und andere gesellschaftliche Risiken. Es enthält übergreifende Grundsätze und robuste Garantien für die Meinungsfreiheit und andere Nutzerrechte.
Am 25. April 2023 hatte die Kommission 19 sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) mit der Begründung benannt, dass ihre Nutzerzahl über 45 Millionen oder 10 % der EU-Bevölkerung liege. Diese Dienste müssen alle seit Ende August 2023 vom DSA eingeführten Bestimmungen einhalten.
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