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Europäische Kommission

Kommission sendet Informationsanfrage an X gemäß dem Digital Services Act

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Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben X offiziell ein Auskunftsersuchen gemäß dem Digital Services Act (DSA) übermittelt. Dieser Antrag folgt den bei den Dienststellen der Kommission eingegangenen Hinweisen auf die mutmaßliche Verbreitung illegaler Inhalte und Desinformation, insbesondere der Verbreitung terroristischer und gewalttätiger Inhalte sowie Hassreden. Die Anfrage befasst sich auch mit der Einhaltung anderer Bestimmungen des DSA.

Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform muss X alle seit Ende August 2023 von der DSA eingeführten Bestimmungen einhalten, einschließlich der Bewertung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation und geschlechtsspezifischer Gewalt und etwaige negative Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, der Rechte des Kindes, der öffentlichen Sicherheit und des psychischen Wohlbefindens.

In diesem speziellen Fall untersuchen die Kommissionsdienststellen die Einhaltung des DSA durch Die Dienststellen der Kommission sind befugt, von X weitere Informationen anzufordern, um die korrekte Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen.

Nächste Schritte

X muss den Dienststellen der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 18. Oktober 2023 für Fragen im Zusammenhang mit der Aktivierung und Funktionsweise des Krisenreaktionsprotokolls von Auf der Grundlage der Bewertung der X-Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte bewerten. Dies könnte die formelle Eröffnung eines Verfahrens gemäß Artikel 31 DSA nach sich ziehen.

Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission Geldstrafen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Informationen in Reaktion auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Falls X nicht antwortet, kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Hintergrund

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Das DSA ist ein Eckpfeiler der digitalen Strategie der EU und legt einen beispiellosen neuen Standard für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen in Bezug auf Desinformation, illegale Inhalte wie illegale Hassreden und andere gesellschaftliche Risiken fest. Es umfasst übergreifende Grundsätze und solide Garantien für die Meinungsfreiheit und die Rechte anderer Nutzer.

Am 25. April 2023 hatte die Kommission 19 sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) mit der Begründung benannt, dass ihre Nutzerzahl über 45 Millionen oder 10 % der EU-Bevölkerung liege. Diese Dienste müssen alle seit Ende August 2023 vom DSA eingeführten Bestimmungen einhalten.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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