Europäische Kommission
Kommission genehmigt polnisches Programm im Wert von 44.7 Mio. EUR zur Unterstützung von Maisproduzenten im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine

Die Europäische Kommission hat ein polnisches Programm in Höhe von etwa 44.7 Mio. EUR (200 Mio. PLN) zur Unterstützung des Maisproduktionssektors im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen, angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 Unterstützung von Maßnahmen in Sektoren, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Kraftstoffabhängigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Das neue Rahmenwerk ändert und verlängert teilweise die Temporärer Krisenrahmen, angenommen am 23. MÄRZ 2022 um den Mitgliedstaaten die Unterstützung der Wirtschaft im Kontext der aktuellen geopolitischen Krise zu ermöglichen, bereits geändert am 20 Juli 2022 und 28. Oktober 2022.
Im Rahmen der Regelung besteht die Beihilfe aus begrenzte Beihilfebeträge in Form von direkte Zuschüsse. Der Zweck der Maßnahme besteht darin, landwirtschaftliche Erzeuger zu unterstützen, die im Jahr 2022 oder 2023 mindestens einmal keine Zahlungen für Mais erhalten haben, der an Unternehmen verkauft wurde, die Getreide kaufen und handeln, und die aufgrund der Schwierigkeiten in der Landwirtschaft Gefahr laufen, finanzielle Liquidität zu verlieren Markt aufgrund der aktuellen Krise.
Die Kommission stellte fest, dass die Polnisches Schema den im Temporären Krisenrahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 250,000 € je Begünstigten nicht überschreiten; und (ii) werden spätestens am 31. Dezember 2023 gewährt.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und die Bedingungen in der Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.
Weitere Informationen zum vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine und zur Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.109217 in der Beihilfenregister zum Wettbewerb der Kommission Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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