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Estland

Kommission genehmigt 20-Millionen-Euro-Programm Estlands zur Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine

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Die Europäische Kommission hat ein 20-Millionen-Euro-Programm Estlands zur Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen, angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 Unterstützung von Maßnahmen in Sektoren, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Kraftstoffabhängigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Das neue Rahmenwerk ändert und verlängert teilweise die Temporärer Krisenrahmen, angenommen am 23. MÄRZ 2022 um den Mitgliedstaaten die Unterstützung der Wirtschaft im Kontext der aktuellen geopolitischen Krise zu ermöglichen, bereits geändert am 20 Juli 2022 und 28. Oktober 2022.

Im Rahmen der Regelung erfolgt die Beihilfe in Form von direkte Zuschüsse. Ziel des Programms ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, die von der aktuellen Krise betroffen sind. Das Programm steht Unternehmen aller Größen und Branchen offen, mit einigen Ausnahmen wie der Landwirtschaft sowie der Lebensmittel- und Getränkebranche, die von früheren Programmen profitieren (SA.103936 und SA.108671). Die individuelle Förderhöhe wird anhand eines Prozentsatzes der förderfähigen Kosten berechnet und beträgt je nach Unternehmensgröße bis zu 200,000 Euro für kleine Unternehmen und bis zu 500,000 Euro für mittlere und große Unternehmen.

Die Kommission stellte fest, dass die estnische Regelung den im vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 300,000 € pro Unternehmen, das in der Verarbeitung von Fischerei und Aquakultur tätig ist, und 2 Millionen € pro Unternehmen, das in allen anderen förderfähigen Sektoren tätig ist, nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 31. Dezember 2023 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und die Bedingungen in der Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine und zur Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft finden Sie hier hier. Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.109165 im veröffentlicht staatliche Beihilferegister zum Wettbewerb der Kommission Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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