Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt polnische Beihilfemaßnahme in Höhe von 258.7 Mio. EUR zur Unterstützung des Museums für Polnische Geschichte in Warschau
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine polnische Beihilfemaßnahme zur Finanzierung der Planung und des Baus des neuen Hauptsitzes des Museums für Polnische Geschichte in Warschau genehmigt. Die Hilfe wird auch die Einrichtung der Dauerausstellung des Museums im neuen Hauptsitz unterstützen. Der Bau soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Die Unterstützung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses von bis zu etwa 258.7 Mio. EUR (1.2 Mrd. PLN), was den geschätzten Gesamtkosten für die Umsetzung des Projekts entspricht.
Die Kommission bewertete die Maßnahme unter Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes zu gewähren. Die Kommission stellte fest, dass die polnische Maßnahme notwendig und angemessen ist, um ihr echtes kulturelles Ziel zu erreichen. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe verhältnismäßig sein wird, dh auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt sein wird und nur begrenzte Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel in der EU haben wird. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter dem Aktenzeichen SA.63894 im staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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