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Polen

Kommission genehmigt polnisches staatliches Beihilfeprogramm in Höhe von 132.3 Mio. EUR zur Unterstützung von Getreide- und Ölsaatenproduzenten im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine

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Die Europäische Kommission hat ein polnisches Programm in Höhe von rund 132.3 Mio. EUR (610 Mio. PLN) zur Unterstützung der Getreide- und Ölsaatenproduktion im Kontext des russischen Krieges gegen die Ukraine genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen, angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 Unterstützung von Maßnahmen in Sektoren, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Kraftstoffabhängigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Das neue Rahmenwerk ändert und verlängert teilweise die Temporärer Krisenrahmen, angenommen am 23. MÄRZ 2022 um den Mitgliedstaaten die Unterstützung der Wirtschaft im Kontext der aktuellen geopolitischen Krise zu ermöglichen, bereits geändert am 20 Juli 2022 und 28. Oktober 2022.

Im Rahmen der Regelung besteht die Beihilfe aus begrenzte Beihilfebeträge in Form von direkte Zuschüsse. Das Programm steht Getreide- und Ölsaatenproduzenten offen, die die Kriterien erfüllen, die im Rahmen der Sofortmaßnahmen festgelegt wurden, die Polen zur Unterstützung dieser Sektoren gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnungen ergriffen hat 2023/739 und 2023/1343 aufgrund der überhöhten Zahl der eingereichten Anträge jedoch keine Beihilfe erhalten konnte.

Die Kommission stellte fest, dass die Polnisches Schema den im Temporären Krisenrahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 250,000 € je Begünstigten nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 31. Dezember 2023 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und die Bedingungen in der Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine und zur Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.109486 in der Beihilfenregister zum Wettbewerb der Kommission Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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