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Slowakei

Kommission genehmigt Änderung der Regionalbeihilfekarte 2022–2027 für die Slowakei

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine Änderung der slowakischen Karte zur Gewährung von Regionalbeihilfen bis zum 31. Dezember 2027 im Rahmen der Regionalbeihilfeleitlinien genehmigt.

On 16 September 2021, genehmigte die Kommission die Fördergebietskarte 2022–2027 für die Slowakei und ihre Änderung am 17 Februar 2023 Erhöhung der Hilfsintensitäten für Gebiete, die für eine Unterstützung durch die EU identifiziert wurden Just Transition Fund. Auf 30. Mai 2023, nahm die Kommission eine Mitteilung über eine mögliche Halbzeitüberprüfung der Fördergebietskarten unter Berücksichtigung aktualisierter Statistiken.

In diesem Zusammenhang ermöglicht die heute genehmigte Änderung der regionalen Förderkarte der Slowakei angesichts des Rückgangs des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf höhere Höchstbeträge für Investitionsbeihilfen in der Region Západné Slovensko. Die Höchstbeträge der Beihilfen werden in einem begrenzten Teil der Region von 40 % auf 50 % der förderfähigen Investitionskosten und im übrigen Teil der Region von 30 % auf 40 % der förderfähigen Investitionskosten erhöht. Die geänderte Karte gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027. 

Die nichtvertrauliche Fassung des heutigen Beschlusses wird unter dem Aktenzeichen SA.109293 im staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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