Deutschland
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt 1.1 Mrd. € deutsche Regelung zur Unterstützung von Schienenverkehrsbetreibern beim Einsatz von Elektroantrieb

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung in Höhe von 1.1 Mrd. EUR genehmigt, um Schienenverkehrsunternehmen, die elektrische Traktion nutzen, im Zusammenhang mit dem jüngsten Anstieg der Strompreise zu entschädigen. Die Maßnahme wird dazu beitragen, dass der Eisenbahnsektor wettbewerbsfähig bleibt und gleichzeitig die Umweltverträglichkeit der elektrischen Eisenbahn im Einklang mit den Zielen der Kommission erhalten bleibt Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des Europäischer Green Deal.
Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von monatlichen Kürzungen der Stromrechnungen der Schienenverkehrsunternehmen im Güter- und Personenverkehr gewährt. Stromversorgern wird dann vom deutschen Staat nur noch die wirtschaftliche Unterstützung der Schienenverkehrsunternehmen erstattet. Das System deckt den zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 verbrauchten Strom ab.
Die Kommission hat die Maßnahme insbesondere nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) zur Verkehrskoordinierung und der 2008 Leitlinien für staatliche Beihilfen für Eisenbahnunternehmen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.
Geschäftsführende Vizepräsidentin Margrethe Vestager (Abbildung), der für Wettbewerbspolitik zuständig ist, sagte: „Dieses 1.1-Milliarden-Euro-Programm wird Deutschland in die Lage versetzen, die elektrische Traktion zu unterstützen, die im Vergleich zu Dieselfahrzeugen ein umweltfreundlicheres Verkehrsmittel auf der Schiene ist. Es wird Deutschland dabei helfen, die Ziele des europäischen Green Deals zu erreichen, und gleichzeitig die Belastung durch steigende Stromkosten für Verkehrsunternehmen zum Vorteil von Fahrgästen und Frachtkunden verringern.“
Eine Pressemitteilung ist verfügbar Online.
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