Coronavirus
Bevorstehender Bericht über die Widerstandsfähigkeit der EU-Institutionen während der COVID-19-Krise
Am Donnerstag, den 1. September, wird der Europäische Rechnungshof (EuRH) einen Sonderbericht darüber veröffentlichen, wie belastbar die EU-Institutionen auf die Pandemiekrise reagiert haben.
ÜBER DAS THEMA
Anfang 2020 zwang die Ausbreitung des COVID-19 in der gesamten EU die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Verlangsamung der Infektionsrate zu ergreifen, einschließlich Sperrmaßnahmen. Die EU-Institutionen mussten daher Wege finden, um die Geschäftskontinuität zu gewährleisten und gleichzeitig die in ihren Gastmitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.
ÜBER DIE PRÜFUNG
Die Prüfung bewertet die Widerstandsfähigkeit der EU-Organe: ihren Vorbereitungsstand, wie sie die COVID-19-Pandemie bewältigt haben und welche Lehren sie daraus gezogen haben. Insbesondere untersuchten die Prüfer, ob die Notfallpläne der Organe an die Art der durch eine Pandemie verursachten Störung angepasst waren, sodass sie Störungen minimieren und ihre ihnen gemäß den Verträgen zugewiesenen Aufgaben erfüllen konnten. Die Prüfung erstreckt sich auf vier EU-Organe: das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Kommission und den Gerichtshof der EU.
Der Bericht und die Pressemitteilung werden im Internet veröffentlicht ECA-Website um 5 Uhr MEZ am Donnerstag, 1. September.
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