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Die Europäische Union und #Japan vereinbaren, den weltweit größten Bereich sicherer Datenflüsse zu schaffen

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Die EU und Japan haben ihre Gespräche über die gegenseitige Angemessenheit erfolgreich abgeschlossen. Sie einigten sich darauf, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als gleichwertig anzuerkennen, was einen sicheren Datenverkehr zwischen der EU und Japan ermöglichen wird.

Jede Seite wird nun ihre relevanten internen Verfahren für die Annahme ihrer Angemessenheitssuche starten. Für die EU bedeutet dies, eine Stellungnahme von der EU einzuholen Europäischer Datenschutzausschuss (EDBB) und das grüne Licht eines Ausschusses, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die Kommission den Angemessenheitsbeschluss zu Japan annehmen.

Die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, erklärte: „Japan und die EU sind bereits strategische Partner. Daten sind der Treibstoff der Weltwirtschaft, und dieses Abkommen ermöglicht einen sicheren Datenaustausch zwischen uns – zum Nutzen unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Volkswirtschaften. Gleichzeitig bekräftigen wir unser Bekenntnis zu gemeinsamen Werten beim Schutz personenbezogener Daten. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass wir durch unsere Zusammenarbeit die globalen Standards für den Datenschutz prägen und in diesem wichtigen Bereich eine gemeinsame Führungsrolle übernehmen können.“

Dieses gegenseitige Angemessenheitsabkommen schafft den weltweit größten Raum für sichere Datenübertragungen auf der Grundlage eines hohen Schutzniveaus für personenbezogene Daten. Europäer profitieren bei der Übermittlung ihrer Daten nach Japan von einem starken Schutz ihrer personenbezogenen Daten gemäß den EU-Datenschutzstandards. Dieses Abkommen wird auch Ergänzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und JapanDie europäischen Unternehmen werden von einem ungehinderten Datenfluss mit diesem wichtigen Handelspartner sowie von einem privilegierten Zugang zu den 127 Millionen japanischen Verbrauchern profitieren. Mit dieser Vereinbarung bekräftigen die EU und Japan, dass im digitalen Zeitalter die Förderung hoher Datenschutzstandards und die Erleichterung des internationalen Handels Hand in Hand gehen. Nach der DSGVO ist eine Angemessenheitsentscheidung der einfachste Weg, um sichere und stabile Datenflüsse zu gewährleisten.

Die Schlüsselelemente der Angemessenheitsentscheidungen

Die heute gefundene Vereinbarung sieht eine gegenseitige Anerkennung eines gleichwertigen Datenschutzniveaus durch die EU und Japan vor. Nach der Annahme werden personenbezogene Daten, die zu kommerziellen Zwecken ausgetauscht werden, erfasst und sichergestellt, dass bei allen Austauschmaßnahmen ein hohes Datenschutzniveau angewandt wird. *

Um den europäischen Standards gerecht zu werden, hat sich Japan verpflichtet, die folgenden zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten von EU-Bürgern zu treffen, bevor die Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss offiziell verabschiedet:

  • Eine Reihe von Vorschriften, die Einzelpersonen in der EU, deren personenbezogene Daten nach Japan übertragen werden, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen bieten, die mehrere Unterschiede zwischen den beiden Datenschutzsystemen überbrücken. Diese zusätzlichen Schutzmaßnahmen werden zum Beispiel den Schutz sensibler Daten, die Bedingungen, unter denen EU-Daten weiter von Japan in ein anderes Drittland übertragen werden können, sowie die Ausübung individueller Rechte auf Zugang und Berichtigung stärken. Diese Regeln sind für japanische Unternehmen verbindlich, die Daten aus der EU importieren und von der japanischen unabhängigen Datenschutzbehörde (JPC) und Gerichten durchsetzbar sind.
  • Ein Beschwerdemechanismus zur Untersuchung und Lösung von Beschwerden von Europäern bezüglich des Zugangs zu ihren Daten durch japanische Behörden. Dieser neue Mechanismus wird von der unabhängigen japanischen Datenschutzbehörde verwaltet und überwacht.

Nächste Schritte

Die Kommission plant, den Angemessenheitsbeschluss im Herbst dieses Jahres nach dem üblichen Verfahren anzunehmen:

  • Genehmigung des Entwurfs der Angemessenheitsentscheidung durch das Kollegium
  • Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB), gefolgt von einem Ausschussverfahren
  • Update des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments
  • Annahme des Angemessenheitsbeschlusses durch das Kollegium

Parallel dazu wird Japan die Angemessenheitsprüfung auf seiner Seite abschließen.

Hintergrund

Wie im Januar 2017 in seiner Mitteilung am Austausch und Schutz persönlicher Daten in einer globalisierten Weltleitete die Kommission einen Dialog mit dem Ziel ein, einen Angemessenheitsbeschluss mit Japan zu erreichen.

Die Verarbeitung von Personal in der EU basiert auf der Allgemeine Datenschutzverordnung, die verschiedene Instrumente für die Übermittlung von Daten an Drittländer vorsieht, einschließlich Angemessenheitsentscheidungen.

Mehr Infos

MEMO: Fragen und Antworten zur Entscheidung über die Angemessenheit Japans

Über Angemessenheitsentscheidungen

Über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

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