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Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan: EU und Japan unterzeichnen Protokoll zur Einbeziehung grenzüberschreitender Datenströme
Im Namen der EU hat die belgische Ratspräsidentschaft das Protokoll zur Aufnahme von Bestimmungen zum grenzüberschreitenden Datenverkehr in das Abkommen zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft unterzeichnet.
Das Protokoll wird für mehr Rechtssicherheit sorgen und sicherstellen, dass der Datenfluss zwischen der EU und Japan nicht durch ungerechtfertigte Datenlokalisierungsmaßnahmen behindert wird. Außerdem wird sichergestellt, dass der freie Datenfluss gemäß den Datenschutzbestimmungen der EU und Japans genutzt wird digitale Wirtschaft.
Dies ist eine sehr wichtige Errungenschaft, da die EU und Japan zu den größten digitalen Volkswirtschaften der Welt gehören. Datenverwaltung und grenzüberschreitende Datenströme sind für die Entwicklung der Digitalisierung sowie der globalen Wirtschaft und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung.
Hadja Lahbib, belgische Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, europäische Angelegenheiten und Außenhandel
Hintergrund und nächste Schritte
Am 26. September 2022 genehmigte der Rat Verhandlungsrichtlinien für die Kommission, um über die Aufnahme von Bestimmungen zum grenzüberschreitenden Datenverkehr in das Abkommen zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft zu verhandeln. Die Verhandlungen wurden grundsätzlich am 28. Oktober 2023 abgeschlossen.
Am 1. Dezember 2023 übermittelte die Kommission Vorschläge für Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Japan über den freien Datenverkehr im Namen der EU.
Am 29. Januar 2024 fasste der Rat den Beschluss zur Unterzeichnung des Protokolls zur Aufnahme von Bestimmungen zum grenzüberschreitenden Datenverkehr in das Abkommen zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft. Der Rat beschloss außerdem, den Beschluss zur Ratifizierung des Protokolls dem Parlament zur Genehmigung zu übermitteln.
Sobald das Abkommen von Japan ratifiziert wurde und beide Seiten sich gegenseitig über den Abschluss ihrer internen Verfahren informiert haben, kann es in Kraft treten.
- Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft im Namen der Union
- Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft
- Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft
- EU-Handelsabkommen (Hintergrundinformationen)
- EU-Japan (Hintergrundinformationen)
- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan (Hintergrundinformationen)
- Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft über den freien Datenverkehr im Namen der EU
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