Wirtschaftspolitische Steuerung
Staatliche Beihilfen: Kommission Aufträge Luxemburg um Informationen über Steuerpraktiken liefern
Die Europäische Kommission hat auf Luxemburg genannt Informationen zu übermitteln, dass die Kommission braucht, um zu prüfen, ob bestimmte Steuerpraktiken bestimmte Unternehmen begünstigen, Regeln für staatliche Beihilfen unter Verstoß gegen die EU. Da Luxemburg nicht angemessen zur vorherigen Auskunftsersuchen zu beantworten, hat die Kommission nun zwei Informations Verfügungen erlassen Luxemburg Bestellung die gewünschten Informationen innerhalb eines Monats zu liefern. Sollte Luxemburg in ihrer Weigerung, weiterhin bestehen, kann die Kommission die Frage an den Europäischen Gerichtshof verweisen.
Die Kommission sammelt derzeit Informationen zu den beiden Steuerruling Praktiken (dh Entscheidungen für einzelne Unternehmen zu bestimmten Steuerfragen) sowie geistiges Eigentum (IP) Steuersysteme in den Mitgliedstaaten, die Einhaltung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen zu bewerten. Zu diesem Zweck schickte es Anfragen an mehrere Mitgliedstaaten, darunter Luxemburg. In beiden Anfragen lehnte Luxemburg voll auf die Anfragen zu reagieren, Geschäftsgeheimnis Aufruf:
- In Bezug auf seine Steuerregelung nur Luxemburg zur Verfügung gestellt allgemeine Informationen aber nicht einen spezifischen Überblick über die Regelungen zu schaffen, sie in 2011 und 2012 nahm.
- Luxemburg weigerte sich auch, bestimmte Informationen über die Verwendung der IP-Steuersystem, einschließlich der Details der 100 größten Unternehmen unter dem Regime fallen zu liefern.
Die Kommission ist jedoch berechtigt, alle Informationen einzuholen, die sie für eine Untersuchung staatlicher Beihilfen für erforderlich hält, und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, darauf zu reagieren. Vertrauliche Steuerinformationen bleiben angemessen geschützt, da die Kommission selbst an Vertraulichkeitsregeln gebunden ist.
Um alle Mitgliedstaaten gleich zu behandeln, muss die Kommission ein vollständiges Bild und müssen daher alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um ihre Auskunftsersuchen zu erzwingen.
Hintergrund
Steuerentscheidungen sind Schreiben durch die Steuerbehörden auf eine bestimmte Steuerangelegenheit zu einem einzelnen Unternehmen gerichtet. Steuerentscheidungen sind nicht per se problematisch unter EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, aber nur, wenn selektive Vorteile für bestimmte Unternehmen oder Gruppen von Unternehmen bieten.
In den letzten zehn Jahren haben mehrere Mitgliedstaaten zudem spezielle Steuerregelungen für geistige Eigentumsrechte eingeführt, die Innovationen und Investitionen in neue Technologien fördern sollen. Zu diesen Regelungen gehören sogenannte „Patentboxen“, die Steuerermäßigungen für Patenteinnahmen ermöglichen. 2008 überprüfte die Kommission eine solche Regelung in Spanien und kam zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine staatliche Beihilfe handelte (siehe IP / 08 / 216). Seither hat die Kommission jedoch Hinweise darauf erhalten, dass spezielle Steuerregelungen vor allem für Unternehmen mit hohem Mobilfunkaufkommen geeignet sind und keine erheblichen zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auslösen. Die Kommission sammelt daher Informationen, um zu bewerten, ob die Regelungen unter Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften einer bestimmten Gruppe von Unternehmen einen selektiven Vorteil gewähren.
Der Luxemburg-Regime wurde in 2008 und ermöglicht eine Steuerbefreiung von 80% der Gewinne aus der Nutzung oder Lizenzierung von Schutzrechten wie Patenten, Marken, Muster, Modelle, Internet-Domainnamen und Software Urheberrechte abgeleitet eingeführt.
Verfahrens Hintergrund
Die staatliche Beihilfe Verfahrensverordnung berechtigt die Kommission, alle Informationen anzufordern, die sie für die Prüfung staatlicher Beihilfen für notwendig erachtet, d. h. auch Informationen zur Beurteilung, ob die Steuerpraxis eines Mitgliedstaats bestimmte Unternehmen begünstigt. Nach Angaben der Kommission Die Kommunikation über das BerufsgeheimnisDie Mitgliedstaaten können nicht berufen von der Kommission geforderten Berufsgeheimnis, um Informationen für die Ablehnung.
Die nichtvertrauliche Fassung der aktuellen Entscheidungen werden im Rahmen der Fallzahlen zur Verfügung gestellt werden SA.37267 (Rulings) und SA.37657 (Geistiges Eigentum Steuerregelung) in der Beihilfenregister auf die Wettbewerb Webseite. Neuerscheinungen von Beihilfeentscheidungen werden in der aufgelisteten State Aid Weekly e-News.
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