Vernetzen Sie sich mit uns

Energie

Kommission genehmigt 2.6 Milliarden Euro staatliche Beihilfe an RWE für die vorzeitige Schließung von Braunkohlekraftwerken in Deutschland

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine deutsche Fördermaßnahme zugunsten der RWE Power AG („RWE“) in Höhe von 2.6 Milliarden Euro mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Mit der Beihilfe soll RWE für den vorzeitigen Ausstieg seiner Braunkohlekraftwerke im rheinischen Revier entschädigt werden.

Laut dem deutschen Kohleausstiegsgesetz muss die Nutzung von Kohle zur Stromerzeugung bis zum Jahr 2038 auslaufen. Deutschland hat beschlossen, Vereinbarungen mit den größten Braunkohlestromproduzenten, RWE und der Lausitz Energie Kraftwerke AG, abzuschließen („LEAG“), um die frühzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken zu fördern. Im Jahr 2021 meldete sie der Kommission ihren Plan an, diese Betreiber mit 4.35 Milliarden Euro zu entschädigen: 2.6 Milliarden Euro waren für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland und 1.75 Milliarden Euro für die LEAG-Anlagen in der Lausitz vorgesehen. In März 2021Die Kommission leitete eine eingehende Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die Pläne Deutschlands eine staatliche Beihilfe darstellten. Im Dezember 2022 meldete Deutschland der Kommission eine Änderung seiner Vereinbarung mit RWE an, einschließlich einer überarbeiteten Methode zur Berechnung der entgangenen Gewinne von RWE, um nachzuweisen, dass die Entschädigung in Höhe von 2.6 Milliarden Euro gerechtfertigt und verhältnismäßig war. In März 2023hat die Kommission den Umfang ihrer laufenden eingehenden Untersuchung auf die von Deutschland gemeldeten neuen Elemente ausgeweitet.

Auf der Grundlage ihrer eingehenden Prüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme zugunsten von RWE eine staatliche Beihilfe darstellt, da sie dem Kraftwerksbetreiber einen Vorteil verschafft. Die Kommission kam jedoch zu dem Schluss, dass die Beihilfe notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass der Beitrag der Maßnahme zu den Umwelt- und Klimazielen der EU etwaige durch die Förderung verursachte Wettbewerbsverzerrungen überwiegt. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Unsere eingehende Untersuchung hat bestätigt, dass diese Entschädigung an RWE in Höhe von 2.6 Milliarden Euro mit unseren EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.“ Die Maßnahme wird den Ausstieg aus Braunkohlekraftwerken unterstützen und so zur Dekarbonisierung der Wirtschaft im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deals beitragen.“

Eine Pressemitteilung ist verfügbar Online.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending