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EU verbietet belarussischen Fluggesellschaften ihren Luftraum und ihre Flughäfen airport

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Der Rat hat heute (4. Juni) beschlossen, die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Belarus zu verstärken, indem belarussische Luftfahrtunternehmen jeglicher Art den Überflug des EU-Luftraums und den Zugang zu EU-Flughäfen verbieten.

Die EU-Mitgliedstaaten werden belarussischen Fluggesellschaften (und Marketing-Fluggesellschaften, die einen Codeshare mit einer belarussischen Fluggesellschaft haben) die Erlaubnis verweigern, in ihrem Hoheitsgebiet zu landen, zu starten oder zu überfliegen.

Der heutige Beschluss knüpft an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. Mai 2021 an, in denen die Staats- und Regierungschefs der EU die rechtswidrige Notlandung eines Ryanair-Fluges in Minsk am 23. Mai 2021, die die Flugsicherheit gefährdet, aufs Schärfste verurteilt haben.

Der Abschuss des Ryanair-Fluges in Minsk erfolgte mit der ausdrücklichen Absicht, den Journalisten Raman Pratasevich, der Lukaschenkos Regime kritisiert hat, und seine Freundin Sofia Sapega festzunehmen.

Der Rat prüft auch mögliche zusätzliche Listen von Personen und Organisationen auf der Grundlage des einschlägigen Sanktionsrahmens sowie weitere gezielte Wirtschaftssanktionen.

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