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Mehr Freiheit für die Mitgliedstaaten, über GVO für Lebensmittel und Futtermittel zu entscheiden

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GVO-HeldenHeute (22. April) präsentiert die Kommission das Ergebnis ihrer Überprüfung des Entscheidungsprozesses für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) als Lebens- und Futtermittel. Diese Bewertung stammt aus dem Politische Richtlinien im Juli 2014 dem Europäischen Parlament vorgelegt, auf dessen Grundlage diese Kommission gewählt wurde. Die Überprüfung bestätigt die Notwendigkeit von Änderungen, die die öffentliche Meinung widerspiegeln und es den nationalen Regierungen ermöglichen, mehr Einfluss auf die Verwendung von EU-zugelassenen GVO für den Verzehr von Tieren (Futtermitteln) oder Menschen (Lebensmitteln) zu nehmen. Als Ergebnis dieser Überprüfung schlägt die Kommission vor, die Rechtsvorschriften zu ändern, um den Mitgliedstaaten mehr Freiheit zu geben, die Verwendung von EU-zugelassenen GVO in Lebensmitteln oder Futtermitteln in ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken oder zu verbieten.

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte: „Ich freue mich, eine der wichtigen Verpflichtungen dieser Kommission einlösen zu können und die Gesetzgebung zum Entscheidungsprozess über GVO zu überprüfen. Die Kommission hat die Bedenken vieler europäischer Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, die sich in den Stellungnahmen ihrer nationalen Regierungen widerspiegeln. Nach seiner Annahme wird der heutige Vorschlag den Mitgliedstaaten – im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip – mehr Mitspracherecht bei der Verwendung von in der EU zugelassenen GVO in Lebens- und Futtermitteln in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten einräumen.“

Ab heute ein flexiblerer Ansatz für den Einsatz von GVO:

Der heute von der Kommission angenommene Vorschlag sendet ein starkes Signal an die Bürger, dass Europa ihre Anliegen berücksichtigt, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. Der neue Ansatz zielt darauf ab, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Beibehaltung eines EU-Zulassungssystems und der Freiheit der Mitgliedstaaten, über die Verwendung von GVO auf ihrem Gebiet zu entscheiden, zu finden. Da die Beibehaltung eines einheitlichen Risikomanagementsystems von entscheidender Bedeutung ist – da dies in der gesamten EU ein einheitliches Schutzniveau gewährleistet – wird das derzeitige Zulassungssystem, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Kennzeichnungsvorschriften basiert und die Wahlfreiheit der Verbraucher gewährleistet, nicht geändert. Was sich ändert, ist, dass die Mitgliedstaaten, sobald ein GVO zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel in Europa zugelassen ist, die Möglichkeit haben, über die Verwendung dieses bestimmten GVO in ihrer Lebensmittelkette zu entscheiden.

Die Mitgliedstaaten müssen begründen, dass ihre Opt-out-Maßnahmen mit dem EU-Recht, einschließlich der Grundsätze des Binnenmarktes, und den internationalen Verpflichtungen der EU, zu denen auch die WTO-Verpflichtungen der EU gehören, vereinbar sind. Opt-outs müssen auf legitimen Gründen beruhen, die nicht auf EU-Ebene bewertet werden, d. h. Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt.

Dieser Vorschlag spiegelt und ergänzt die Rechte, die den Mitgliedstaaten bereits in Bezug auf GVO für den Anbau durch die Richtlinie (EU) 2015/412 eingeräumt wurden, die Anfang dieses Monats auf der Grundlage einer kürzlich zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat getroffenen Vereinbarung in Kraft getreten ist. Infolgedessen hätte die EU ein einheitliches Regelwerk für die Genehmigung von GVO für den Anbau sowie für Lebens- und Futtermittel, so dass die individuellen Anliegen der Mitgliedstaaten in beiden Bereichen berücksichtigt werden können.

Dieser Legislativvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Durchführung seines ordentlichen Legislativkurses übermittelt.

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