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Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 875 Mio. EUR gegen Autohersteller wegen Wettbewerbsbeschränkung bei der Abgasreinigung für neue Diesel-Pkw

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Daimler, BMW und der Volkswagen-Konzern (Volkswagen, Audi und Porsche) gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben, indem sie sich bei der technischen Entwicklung im Bereich der Stickoxidreinigung abgesprochen haben. Die Kommission verhängte eine Geldbuße in Höhe von 875,189,000 EUR. Gegen Daimler wurde keine Geldbuße verhängt, da das Unternehmen die Kommission über die Existenz des Kartells informierte. Alle Parteien räumten ihre Beteiligung an dem Kartell ein und stimmten einer Beilegung des Falls zu. Die Automobilhersteller hielten regelmäßige technische Treffen ab, um die Entwicklung der Technologie zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) zu besprechen, die schädliche Stickoxidemissionen (NOx) von Diesel-Pkw durch die Einspritzung von Harnstoff (auch „AdBlue“ genannt) in den Abgasstrom eliminiert. Während dieser Treffen und über mehr als fünf Jahre hinweg haben sich die Automobilhersteller abgesprochen, um den Wettbewerb bei der Verbesserung der Reinigung als gesetzlich vorgeschrieben zu vermeiden, obwohl die entsprechende Technologie verfügbar war.

Dies bedeutet, dass sie den Wettbewerb um für die Kunden relevante Produkteigenschaften beschränkten. Dieses Verhalten stellt eine bezweckte Zuwiderhandlung in Form einer Einschränkung der technischen Entwicklung dar, eine Art von Zuwiderhandlung, die ausdrücklich in Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe b EG-Vertrag und Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b des Europäischen Wirtschaftsraums genannt wird (EWR)-Abkommen. Das Verhalten fand zwischen dem 25. Juni 2009 und dem 1. Oktober 2014 statt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte: „Die fünf Automobilhersteller Daimler, BMW, Volkswagen, Audi und Porsche verfügten über die Technologie, um die Schadstoffemissionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu reduzieren. Sie vermieden es jedoch, im Wettbewerb das volle Potenzial dieser Technologie zu nutzen und die Schadstoffemissionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu senken. Der heutige Beschluss befasst sich daher mit dem Scheitern legitimer technischer Zusammenarbeit. Wir dulden keine Absprachen von Unternehmen. Sie sind nach dem EU-Kartellrecht rechtswidrig. Wettbewerb und Innovationen bei der Eindämmung der Autoabgase sind für Europa von entscheidender Bedeutung, um die ehrgeizigen Ziele unseres Grünen Deals zu erreichen. Dieser Beschluss zeigt, dass wir nicht zögern werden, gegen alle Formen von Kartellverhalten vorzugehen, die dieses Ziel gefährden.“

Eine vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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