Luftfahrt / Luftfahrt
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Mittelaufstockung für zwei Regelungen zur Senkung der #AirTravelTax für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen eine Aufstockung der Mittel für zwei bestehende deutsche Beihilferegelungen genehmigt, mit denen die Ermäßigung und Befreiung der Luftverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland unterstützt wird. Die Änderungen der bestehenden Regelungen bestehen aus einer Aufstockung des Budgets um 150,000 € zur Finanzierung einer Befreiung von der Luftverkehrssteuer für Menschen, die auf kleinen inländischen Inseln leben, und einer Aufstockung des Budgets um 1 Million € zur Finanzierung einer 80% igen Ermäßigung der Luftverkehrssteuer für alle anderen Fluggäste Fliegen zu und von diesen Inseln.
Die Regelungen, die ursprünglich von der Kommission im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften 2011 bzw. 2012 genehmigt wurden, zielen darauf ab, die Verbindungen von Bürgern, die auf kleinen deutschen Inseln leben, zu verbessern und ihre aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben zu erleichtern. Deutschland wird ab April 2020 im Rahmen des deutschen Klimaschutzprogramms 2030 die Luftverkehrssteuer erhöhen, um den Fahrgästen Anreize zu bieten, andere, umweltfreundlichere Verkehrsträger in Betracht zu ziehen. Das Ziel, die Konnektivität der Inseln sicherzustellen, bleibt jedoch bestehen. Um die Befreiung von der Reisesteuer und die Steuerermäßigung für Flüge von und zu kleinen Inseln beizubehalten, wird das Budget der einzelnen Regelungen erhöht, um die Auswirkungen der allgemeinen Erhöhung der Luftsteuer aufrechtzuerhalten.
Die Kommission stellte fest, dass die Haushaltserhöhungen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Insbesondere die Steuerbefreiung für die Inselbewohner steht im Einklang mit dem Gesetz von 2014. Luftverkehrsrichtlinien, Da es nicht diskriminierend ist, kommt es den Bewohnern effektiv zugute und hat einen sozialen Charakter. Die Kommission stellte außerdem fest, dass die Aufstockung des Budgets für die Steuersenkungsregelung für alle anderen Passagiere, die von und zu den Inseln fliegen, im Einklang mit dem Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie, da die Senkung des Steuersatzes weiterhin dem legitimen Ziel der Gewährleistung der Konnektivität dient und die allgemeinen Umweltziele der Verkehrssteuer nicht untergräbt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission. Wettbewerb Website in der Öffentlichkeit Bei Register unter den Fallnummern SA.55903 und SA.55902, sobald alle Vertraulichkeitsprobleme gelöst wurden.
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