Aviation Strategie für Europa
Das Europäische Parlament sichert die Wettbewerbsfähigkeit von #EUAirlines
Das Europäische Parlament hat Regeln gegen unlauteren Wettbewerb im Luftverkehr verabschiedet. Da der Luftverkehr nicht unter die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) fällt, füllt die EU diese Lücke nun mit einem eigenen Schutzinstrument für europäische Fluggesellschaften.
„Europa wird keinen Verdrängungswettbewerb auf Kosten seiner Fluggesellschaften mehr hinnehmen. Künftig steht der EU ein robustes Schutzinstrument zur Verfügung, mit dem sie auf Diskriminierungen europäischer Fluggesellschaften beispielsweise bei Landerechten oder Betriebskostenzuschüssen reagieren kann“, sagte Markus Pieper, der für dieses Dossier zuständige Europaabgeordnete. „Selbst im Falle eines drohenden Schadens kann die Europäische Kommission Geldstrafen oder Beschränkungen von Slots oder Bodenabfertigungsrechten verhängen“, erklärte Pieper.
Trotz gesteigerter Effizienz sind europäische Fluggesellschaften oft nicht in der Lage, mit hoch subventionierten Fluggesellschaften aus Drittstaaten zu konkurrieren. Golf-Airlines und Turkish Airlines gelten als halbstaatliche Unternehmen als besonders aggressiv. Auch chinesische und russische Fluggesellschaften sind meist in Staatsbesitz. Allein Emirates, Ethiad, Katar und andere Golf-Airlines profitierten in den letzten 10 Jahren von Wettbewerbsvorteilen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro.
„Ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der europäischen Fluggesellschaften findet vor allem im außereuropäischen Passagierverkehr statt. Aber auch innerhalb Europas haben außereuropäische subventionierte Fluggesellschaften sowohl im Passagier- als auch im Frachtverkehr bereits starke Marktanteile“, erklärte der deutsche Europaabgeordnete.
„Mit dieser Verordnung schließen wir zu den USA auf, die seit Jahren über ein Schutzinstrument für inländische Fluggesellschaften verfügen. Die USA und China müssen wissen, dass europäische Fluggesellschaften nicht länger das Spielzeug für Handelsstreitigkeiten sind. „Niemand will dieses EU-Instrument nutzen, aber unlauteren Wettbewerb, insbesondere gegenüber den Golfstaaten, können wir nicht länger hinnehmen“, so Pieper abschließend.
Die Verordnung soll voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft treten.
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