Verbrechen
Markttäter sollten "ins Gefängnis"
„Dies ist das erste Gesetz, das in der gesamten EU strenge strafrechtliche Sanktionen mit einer Mindeststrafe von vier Jahren für Insidergeschäfte und Marktmanipulation einführt. Nach den Regeln werden Banken und Finanzinstitute nun für Marktmissbrauch strafrechtlich verantwortlich gemacht, wodurch sichergestellt wird, dass diese Straftaten verhängt werden.“ ernst genommen werden.“ Emine Bozkurt (S&D, NL), die führende Europaabgeordnete des LIBE-Ausschusses, sagte: „Heute haben wir ein Signal gesendet, dass wir nicht wollen, dass unsere Bürger für das kriminelle Verhalten von Marktmissbrauchern bezahlen. Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt.“ dass die Manipulation von Benchmarks ein Verbrechen ist und unter die Definition von Marktmanipulation fällt. Zu zeigen, dass es nicht mehr möglich sein wird, mit einer Verwaltungssanktion für schwerste Finanzverbrechen davonzukommen, ist wichtig, um das Vertrauen in die Finanzmärkte zurückzugewinnen. Das haben wir ermöglicht eine einfachere Verfolgung grenzüberschreitender Straftaten; die Behörden erhalten ausreichende Instrumente und Ressourcen zur Bekämpfung von Marktmissbrauchsdelikten.“Strafrechtliche Sanktionen
Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Marktmissbrauch wie Insidergeschäfte, Marktmanipulation und rechtswidrige Offenlegung von Informationen einzudämmen, müssen jedoch in der gesamten EU durch strengere strafrechtliche Sanktionen, einschließlich Gefängnisstrafen, flankiert werden.
Aufgrund der derzeit großen Diskrepanzen zwischen den Definitionen von Straftaten und den dafür verhängten Strafen in den verschiedenen Mitgliedstaaten kann es leicht zu Marktmissbrauch über Grenzen hinweg kommen und Betrüger können dort agieren, wo die Strafen am mildesten sind.
Um die Unterschiede zwischen den EU-Ländern auszugleichen, wollen die Abgeordneten alle Mitgliedsstaaten verpflichten, eine Höchststrafe von mindestens vier Jahren Gefängnis für die schwersten Formen von Insidergeschäften oder Marktmanipulation und zwei Jahren für die unzulässige Offenlegung von Informationen festzulegen die EU.Definitionen von Straftaten
Insiderhandel und Marktmanipulation sollten strafbar sein, wenn sie vorsätzlich begangen wurden; Anstiftung und Beihilfe werden gleich behandelt. Darüber hinaus könnte auch der Versuch eines Verstoßes geahndet werden.Insiderdelikte, die mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren geahndet werden, sind beispielsweise solche, bei denen Insiderinformationen vorsätzlich dazu genutzt werden, Finanzinstrumente zu kaufen oder zu verkaufen oder eine Bestellung zu stornieren oder zu ändern.
Zu den Straftaten der Marktmanipulation, die mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren geahndet werden, gehören beispielsweise: der Abschluss einer Transaktion oder die Erteilung einer Order, die falsche oder irreführende Signale über Angebot, Nachfrage oder Preis eines oder mehrerer Finanzinstrumente liefert, oder die Bereitstellung falscher oder irreführender Eingaben oder die Manipulation die Berechnung von Benchmarks.
Den Mitgliedstaaten steht es frei, strengere strafrechtliche Vorschriften für Marktmissbrauch einzuführen oder beizubehalten.
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