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Informationen über Bauprodukte platziert Online-Zeit und Geld zu sparen

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Buildxone_construction_tools1Heute (30 Oktober) hat die Kommission einen weiteren Schritt unternommen, um die Verwaltung zu vereinfachen und die Kosten für Unternehmen im Bausektor zu senken. Nach dem Vorschlag der Kommission können Hersteller von Bauprodukten (z. B. Ziegel, Dämmstoffe, Türen usw.) digitale „Leistungserklärungen“ auf ihre Websites hochladen. Diese Unterlagen müssen jedem verkauften Bauprodukt beigefügt sein, um Informationen über deren wesentliche Eigenschaften (z. B. Feuerwiderstand, mechanische Festigkeit oder Energieeffizienz) zu erhalten. Sobald der Rechtsakt vereinbart ist, sollten Unternehmen, die Bauprodukte in der EU verkaufen, in der Lage sein, diese Zertifikate online zur öffentlichen Ansicht hochzuladen.

Alle derartigen Erklärungen sind jedem Kunden einzeln per Post oder E-Mail mitzuteilen. Die Online-Verfügbarkeit dieser Erklärungen sollte eine schnellere Kommunikation über die Lieferkette ermöglichen, die Herstellerkosten senken und den Verkauf von Bauprodukten erleichtern. Der Vorschlag, der die kürzlich eingeführte Bauproduktenverordnung ergänzen wird, wird es den Verbrauchern auch erleichtern, herauszufinden, welche Leistung sie von dem Produkt erwarten sollten, das sie kaufen möchten, wodurch das Vertrauen der Verbraucher gestärkt wird.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Antonio Tajani, Kommissar für Industrie und Unternehmertum, erklärte: „Der Bausektor ist ein wichtiger Sektor der EU-Wirtschaft. Durch die weitere Verringerung des Verwaltungsaufwands möchten wir diesem Sektor helfen, sich von der aktuellen Krise zu erholen. Die Kommission versucht daher, diese Initiative so schnell wie möglich umzusetzen. “

Delegierter Basisrechtsakt

IP / 13 / 635: Vollendung des Binnenmarktes für Bauprodukte

Bauproduktenverordnung

Aufbau leicht gemacht

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Leistungserklärungen

Der Markt für Bauprodukte umfasst über 40-Produktfamilien wie Türen, Wärmedämmstoffe, Zement, Dachprodukte oder Ziegel. Es ist daher sowohl weitreichend als auch extrem großräumig.

Die Leistungserklärung muss für jedes in der EU verkaufte Bauprodukt abgegeben und an alle Käufer verteilt werden, unabhängig davon, ob es sich um Händler, Baufirmen oder nicht professionelle Verbraucher handelt, z. B. Einzelpersonen, die Heimwerkerprojekte für Amateure durchführen.

In den Erklärungen werden wichtige Aspekte eines Bauprodukts beschrieben, z. B. die Feuerfestigkeit oder die mechanische Festigkeit. Sie geben dem Hersteller die Möglichkeit, die Informationen über die wesentlichen Eigenschaften seines Produkts auf den Markt zu bringen. Auf der Grundlage dieser Informationen entscheidet sich der Benutzer, unter allen auf dem Markt erhältlichen Produkten diejenigen zu kaufen, die für den beabsichtigten Zweck geeignet sind.

Die Möglichkeit, ihre Leistungserklärungen online zu veröffentlichen, anstatt die Leistungserklärung für jedes Produkt direkt an den Käufer senden zu müssen - entweder physisch oder per E-Mail - sollte dazu beitragen, die Verwaltungskosten der Hersteller zu senken.

Wenn eine Leistungserklärung online zur Verfügung gestellt wird, müssen Hersteller sicherstellen, dass der Inhalt einer solchen Erklärung nicht geändert wird, nachdem sie online veröffentlicht wurde.

Leistungserklärungen sind ein zentrales Element für das Funktionieren des EU-Binnenmarkts für Bauprodukte, da sie die für den Warenfluss zwischen EU-Ländern erforderliche Transparenz bieten.

Hintergrund

Die Bauindustrie, einschließlich der Bauprodukte, hat eine enorme Bedeutung für das wirtschaftliche Wohlergehen Europas. Es macht etwa 9.5% des BIP und 10% der EU-Belegschaft aus. Seit Beginn der Krise ist jedoch ein anhaltender und dramatischer Rückgang zu verzeichnen.

Die Bauproduktenverordnung (EU) 305 / 2011 wurde von der Kommission in 2011 übernommen und ist seit 1 Juli 2013 vollständig in Kraft. Es hat die „Bauproduktenrichtlinie“ (89 / 106 / EEC) abgelöst. Ziel der Verordnung ist es, die Verfügbarkeit zuverlässiger und genauer Informationen über die Leistung von Bauprodukten auf der Grundlage von technischen Spezifikationen sicherzustellen, die in allen EU-Ländern harmonisiert sind.

Die CPR bietet eine „gemeinsame technische Sprache“, in der die Hersteller die Leistung der Produkte, die sie auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen, anhand wesentlicher Merkmale angeben können. Diese gemeinsame Sprache, die auf harmonisierten Normen basiert, wird von allen am Bau beteiligten Stellen verwendet: Behörden, Ingenieuren, Auftragnehmern und Endnutzern.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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