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Behinderungen

#EuropeanAccessibilityAct - Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates schließen eine Einigung

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Wichtige Produkte und Dienstleistungen wie Smartphones, Fahrkartenautomaten und Bankdienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher werden.

Die neue Richtlinie, die am Donnerstag vorläufig von den Verhandlungsführern des Parlaments und des Rates vereinbart wurde, zielt darauf ab, das tägliche Leben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Unternehmen zu Innovationen mit besser zugänglichen Produkten und Dienstleistungen zu ermutigen.

Etwa 80 Millionen Menschen in der EU leben bis zu einem gewissen Grad mit einer Behinderung. Aufgrund der Überalterung der Bevölkerung wird von 120 mit einem Anstieg auf 2020 Millionen gerechnet.

Berichterstatter des Binnenmarktausschusses Morten Løkkegaard (ALDE, DK)Der Leiter der Gespräche sagte: „Diese lang erwarteten Regeln werden nicht nur für die Millionen von Bürgern mit Behinderungen, sondern auch für viel mehr Menschen, wie ältere Menschen, einen großen Unterschied bedeuten. Jetzt kann eine behinderte Person Selbstbedienungsautomaten und alltägliche Produkte wie Computer, Telefone und E-Books verwenden.

„Für europäische Unternehmen bietet das europäische Gesetz zur Barrierefreiheit mehr Möglichkeiten, da wir die öffentliche Auftragsvergabe in das Gesetz aufnehmen und Bestimmungen einführen konnten, die die Kleinstunternehmen entlasten. Wir haben die richtige Balance gefunden! Verbraucher mit Behinderungen haben jetzt einen besseren Zugang zur digitalen Wirtschaft, und Innovationen sind weiterhin möglich. “

Erreichbarere Produkte und Dienstleistungen
Das „European Accessibility Act“ (EAA) legt Anforderungen fest, um eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen besser zugänglich zu machen. Die Liste enthält unter anderem:

  • Ticketing- und Check-in-Automaten;
  • Geldautomaten und andere Zahlungsterminals;
  • PCs und Betriebssysteme;
  • Smartphones, Tablets und Fernsehgeräte;
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher;
  • E-Books und spezielle Software;
  • E-Commerce und
  • Passagierbeförderungsleistungen in der Luft, im Bus, auf der Schiene und zu Wasser, einschließlich Reiseinformationen in Echtzeit.

Die LGR wird darlegen, was zugänglich sein muss, jedoch keine detaillierten technischen Lösungen auferlegen, wie sie zugänglich gemacht werden können, um Innovationen zu ermöglichen.

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Alle Waren und Dienstleistungen, die den Erfordernissen der Barrierefreiheit entsprechen, würden vom freien Verkehr auf dem Binnenmarkt profitieren.

"Gebaute Umgebung", in der der Service bereitgestellt wird

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit, beispielsweise in Bezug auf Rampen, Türen, öffentliche Toiletten und Treppen, sind derzeit in den EU-Ländern unterschiedlich. Um die bebaute Umgebung für Behinderte "kontinuierlich und schrittweise zugänglicher" zu machen, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre unterschiedlichen Anforderungen so weit wie möglich anzupassen. Die Mitgesetzgeber haben eine Überprüfungsklausel eingeführt, nach der die Kommission die Situation fünf Jahre nach Anwendung der Richtlinie bewerten muss.

Besondere Bestimmungen für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von der Richtlinie ausgenommen, und diejenigen, die Produkte anbieten, werden von einigen Verpflichtungen befreit, um zu vermeiden, dass ihnen eine "unverhältnismäßige Belastung" auferlegt wird. Die Mitgliedstaaten müssen den Kleinstunternehmen Leitlinien und Instrumente zur Verfügung stellen, um die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften zu erleichtern.

Nächste Schritte
Die vorläufige Vereinbarung muss nun von den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten (AStV) und vom Ausschuss für Binnenmarkt des Parlaments bestätigt werden. Der Richtlinienentwurf wird dann vom Plenum des Europäischen Parlaments in einer Plenarsitzung endgültig zur Abstimmung gestellt und dem EU-Ministerrat zur Genehmigung vorgelegt.

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