Europäische Kommission
Kommission schlägt Fangmöglichkeiten im Atlantik und in der Nordsee für 2014
Die Europäische Kommission hat heute (30. Oktober) Fangmöglichkeiten für 2014 im Atlantik, in der Nordsee und in internationalen Gewässern vorgeschlagen. Dies ist der jährliche Vorschlag für die Fischmenge, die EU-Fischer im nächsten Jahr aus den wichtigsten kommerziellen Fischbeständen fangen dürfen. Der Vorschlag legt die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) und den Fischereiaufwand sowohl für ausschließlich von der EU bewirtschaftete Bestände als auch für Bestände fest, die gemeinsam mit Drittländern wie Norwegen oder über regionale Fischereiorganisationen in den Weltmeeren bewirtschaftet werden.
Die internationalen Verhandlungen für viele der betroffenen Bestände dauern noch an. Der Vorschlag enthält daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur Zahlen für etwa die Hälfte der TAC. Sie wird abgeschlossen, sobald Verhandlungen mit Dritten und Organisationen stattgefunden haben.
Für die Bestände, die nicht mit Drittländern geteilt werden, schlägt die Kommission vor, die TAC für 36-Bestände zu erhöhen oder beizubehalten und sie für 36-Bestände im Einklang mit wissenschaftlichen Gutachten zu verringern.
Das oberste Ziel der Kommission und eine der Säulen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist die nachhaltige Befischung aller Bestände, dem sogenannten höchstmöglichen Dauerertrag (MSY). Wissenschaftler geben, wann immer möglich, Empfehlungen ab, wie die Bestände auf das MSY-Niveau gebracht werden können. In diesem Jahr könnten die sogenannten „MSY-Gutachten“ für 22 EU-Bestände herausgegeben werden. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt hinsichtlich der Verfügbarkeit und Qualität wissenschaftlicher Daten dar.
Maria Damanaki, EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei, erklärte: „Der Kommissionsvorschlag enthält für einige Bestände positive Neuigkeiten, während für andere Bestände Kürzungen erforderlich sind. Insgesamt haben sich unsere Kenntnisse über viele Bestände verbessert, was fundierte Managemententscheidungen ermöglicht. Für Bestände, über die noch Verhandlungen laufen, werden wir wie immer alles daran setzen, das beste Ergebnis für unsere Fischer zu erzielen. Wir hoffen, dass unsere Partner und die internationale Gemeinschaft unser Engagement für nachhaltige Fischerei teilen.“
Der vorliegende Vorschlag soll von den Ministern der Mitgliedstaaten auf der Tagung des Fischereirates im Dezember erörtert werden und gilt ab dem 1. Januar 2014.
Einzelheiten des Vorschlags
Für einige EU-Bestände bei MSY wie Hering in der Irischen See, Seehecht, Megrims in iberischen Gewässern oder Scholle in der Keltischen See können TAC angehoben werden.
Gleichzeitig hat sich das Bild für einige Titel in einem schlechten Zustand seit dem letzten Jahr leider nicht wesentlich verbessert. Die Kabeljaubestände in der Irischen See und im Kattegat befinden sich weiterhin in einem schlechten Zustand, und die schlechten Daten behindern die Bewirtschaftung dieser Bestände. Die Seezunge in der Irischen See ist extrem niedrig. Die Beratung für Schellfisch in der Keltischen See erfordert eine erhebliche Senkung der TAC, damit der Bestand auf MSY-Niveau gebracht werden kann. Kabeljau und Wittling im Westen Schottlands, die extrem häufig ausrangiert werden, sind vom Zusammenbruch bedroht.
Für Bestände, deren Daten nicht ausreichen, um ihre Größe richtig einzuschätzen, spiegelt der Vorschlag der Kommission den Rat des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) wider, die TAC um höchstens 20% nach oben oder unten anzupassen. Nach einem Beschluss des Rates vom letzten Jahr über vorsorgliche Kürzungen werden TACS für 2013 dieser Bestände auf dem gleichen Niveau wie in 21 vorgeschlagen.
Für eine begrenzte Anzahl von EU-Beständen liegen erst kürzlich wissenschaftliche Gutachten vor oder diese werden im Laufe dieses Monats veröffentlicht. Für diese Bestände muss die Empfehlung weiter analysiert werden, bevor im Herbst eine TAC-Zahl vorgeschlagen wird.
Für die Fischbestände mit Drittländern (Norwegen, Färöer-Inseln, Grönland, Island, Russland) geteilt wird, verhandelt die Europäische Kommission, im Namen der Europäischen Union, gegen Ende eines jeden Jahres mit diesen Ländern über die Mengen an Fisch zu den folgenden gefangen Jahr auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten.
Für die Bestände in internationalen Gewässern und für weit wandernde Arten wie Thunfisch handelt die Europäische Kommission, die die EU vertritt, Fangmöglichkeiten im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen (RFO) aus. Diese müssen anschließend in EU-Recht umgesetzt werden.
Einzelheiten zu den heutigen Vorschlägen für den Atlantik und die Nordsee finden Sie in den Tabellen unten.
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