Arbeitsumfeld
Verbraucherrechte: Endgültige Zustimmung zur Richtlinie zur Befähigung der Verbraucher für den grünen Wandel
Der Europäische Rat hat heute eine Richtlinie verabschiedet, um Verbraucher für den grünen Wandel zu stärken. Die neuen Vorschriften werden die Rechte der Verbraucher stärken, indem sie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) und die Richtlinie über Verbraucherrechte (CRD) ändern und sie an den grünen Wandel und die Kreislaufwirtschaft anpassen. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsprozess.
„Dank der heute verabschiedeten Richtlinie werden die Verbraucher besser informiert, besser geschützt und besser gerüstet, um echte Akteure des grünen Wandels zu sein.“
Pierre-Yves Dermagne, belgischer Vizepremierminister und Minister für Wirtschaft und Beschäftigung
Schutz vor unlauteren Praktiken
Die Richtlinie wird Verbraucher vor irreführenden „grünen“ Behauptungen schützen, einschließlich unfairer Behauptungen über den CO2-Ausgleich. Darüber hinaus wird die Haftung des Händlers bei Hinweisen (oder fehlenden Informationen) über vorzeitige Obsoleszenz, unnötige Software-Updates oder die ungerechtfertigte Verpflichtung, Ersatzteile vom Originalhersteller zu kaufen, geklärt. Die Richtlinie wird auch die den Verbrauchern zur Verfügung stehenden Informationen verbessern, um ihnen dabei zu helfen, kreislauforientierte und ökologische Entscheidungen zu treffen. So werden Produkte EU-weit ein einheitliches Etikett mit Angaben zur kommerziellen Haltbarkeitsgarantie tragen.
Nächste Schritte
Nachdem der Rat heute den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt hat, wurde der Gesetzgebungsakt angenommen. Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hintergrund
Der Vorschlag wurde am 30. März 2022 unter der Verantwortung von Kommissar Didier Reynders vorgelegt. Es handelt sich um eine der Initiativen, die in der neuen Verbraucheragenda 2020 und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020 der Kommission festgelegt sind, und folgt auf den europäischen Grünen Deal. Es ist Teil eines Pakets von vier Vorschlägen, zusammen mit der Ökodesign-Verordnung und den Richtlinienvorschlägen zu Umweltaussagen und zur Förderung von Reparaturen (Recht auf Reparatur).
Kreislaufwirtschaft (Hintergrundinformationen)
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