Verteidigung
Strengere Vorschriften über Geldwäsche zur Steuerhinterziehung und der Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen
Neue Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche werden zur Bekämpfung von Steuerkriminalität und Terrorismusfinanzierung beitragen, indem sie die Rückverfolgung von Geldtransfers und Vermögensquellen erleichtern. © BELGA / AGEFOTOSTOCK
Die endgültigen Eigentümer von Unternehmen müssen in zentralen Registern in EU-Ländern aufgeführt sein, die sowohl den Behörden als auch Personen mit "legitimem Interesse" wie Ermittlungsjournalisten nach neuen Regeln offen stehen, die bereits mit dem Rat vereinbart und vom Parlament am gebilligt wurden Mittwoch (20. Mai). Die neue Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche zielt darauf ab, die Bekämpfung von Steuerverbrechen und Terrorismusfinanzierung zu verstärken. Neue Regeln zur Erleichterung der Rückverfolgung von Geldtransfers wurden ebenfalls genehmigt.
Informationen zum Zentralregister über Trusts sind nur für Behörden und Verpflichtete zugänglich.
Sondermaßnahmen für „politisch exponierte“ Personen
Der Text präzisiert die Regeln für "politisch exponierte" Personen, dh Personen, die aufgrund ihrer politischen Positionen einem höheren als dem üblichen Korruptionsrisiko ausgesetzt sind, wie Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, Richter am Obersten Gerichtshof und Abgeordnete sowie ihre Familienmitglieder.
Wenn mit solchen Personen Geschäftsbeziehungen mit hohem Risiko bestehen, sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B. um die Quelle des Wohlstands und die Quelle der damit verbundenen Mittel zu ermitteln, heißt es in der Richtlinie.
Rückverfolgung von Geldtransfers
Die Abgeordneten genehmigten auch eine Verordnung über Geldtransfers, die darauf abzielt, die Rückverfolgbarkeit von Zahlern und Zahlungsempfängern sowie deren Vermögen zu verbessern.
Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche in ihre nationalen Gesetze umzusetzen. Die Verordnung über Geldtransfers gilt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.
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