Wirtschaft
Kommission zur Rückforderung von GAP-Ausgaben 180 Mio. € aus den Mitgliedstaaten
Insgesamt 180 Mio. EUR an EU-Mitteln für die Agrarpolitik, die von den Mitgliedstaaten zu Unrecht ausgegeben wurden, werden heute von der Europäischen Kommission im Rahmen des sogenannten Rechnungsprüfungsverfahrens zurückgefordert. Da jedoch einige dieser Beträge bereits von den Mitgliedstaaten eingezogen wurden, werden die finanziellen Auswirkungen der heutigen Entscheidung rund 169 Mio. EUR betragen. Dieses Geld fließt wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften oder unzureichender Kontrollverfahren für Agrarausgaben in den EU-Haushalt zurück. Die Mitgliedstaaten sind für die Auszahlung und Überprüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verantwortlich, und die Kommission muss sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Mittel ordnungsgemäß verwendet haben.
Wichtigste finanzielle Berichtigungen
Nach dieser jüngsten Entscheidung werden Mittel aus 15 Mitgliedstaaten eingezogen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Polen, Slowenien, Finnland und dem Vereinigten Königreich. Die wichtigsten Einzelkorrekturen sind:
- Dem Vereinigten Königreich wurden 40.4 Mio. EUR für Schwachstellen im Zusammenhang mit dem Land Parcel Identification System - Geografisches Informationssystem (LPIS-GIS), den Kontrollen vor Ort sowie den Zahlungen und Sanktionen in Schottland in Rechnung gestellt
- 39.2 Mio. € (finanzielle Auswirkungen)1 : 30.4 Mio. EUR) wurden Polen wegen Schwachstellen im Zusammenhang mit dem LPIS-GIS, administrativen Gegenkontrollen, Zahlungen, Anwendung von Sanktionen, rückwirkenden Rückforderungen und der Verspätung von Kontrollen vor Ort in Rechnung gestellt
- 18.6 Mio. € (finanzielle Auswirkungen)2 : 16.6 Mio. EUR) wurden dem Vereinigten Königreich wegen Mängeln bei der Zuteilung von Ansprüchen in Rechnung gestellt
- Dänemark wurden 11.5 Mio. EUR für Mängel im LPIS und bei den Kontrollen vor Ort in Rechnung gestellt.
Hintergrund
Die Mitgliedstaaten sind für die Verwaltung der meisten GAP-Zahlungen verantwortlich, hauptsächlich über ihre Zahlstellen. Sie sind auch für Kontrollen zuständig, beispielsweise für die Überprüfung der Ansprüche des Landwirts auf Direktzahlungen. Die Kommission führt jedes Jahr über 100 Prüfungen durch, um zu überprüfen, ob die Kontrollen der Mitgliedstaaten und die Reaktion auf Mängel ausreichend sind, und ist befugt, nachträgliche Mittel zurückzufordern, wenn die Prüfungen ergeben, dass die Verwaltung und Kontrolle der Mitgliedstaaten nicht gut genug ist, um diese EU zu gewährleisten Die Mittel wurden ordnungsgemäß ausgegeben.
Einzelheiten zur Funktionsweise des Rechnungsabschlusssystems finden Sie unter MEMO / 12 / 109 und das Factsheet Das Landwirtschaftsbudget mit Bedacht verwalten, finden Sie hier.
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