Brexit
Kommission genehmigt deutsches 20-Millionen-Euro-Beihilfeprogramm zur Unterstützung des Fischereisektors im Zusammenhang mit dem Brexit
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung im Wert von 20 Millionen Euro zur Unterstützung des Fischereisektors genehmigt, der von den Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU betroffen ist.
Ziel der Regelung ist es, Eigentümer von in Deutschland registrierten Fischereifahrzeugen für Einkommensverluste im Zusammenhang mit den durch den Brexit verursachten Kürzungen der Fischquoten zu entschädigen. Eigentümer von Fischereifahrzeugen mit einer Länge über alles von 24 Metern oder weniger können maximal 15 % des geschätzten Einnahmeverlusts entschädigt werden, während Eigentümer von Fischereifahrzeugen mit einer Länge über alles von mehr als 24 Metern Anspruch auf maximal 10 % davon haben . Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Die Maßnahme soll im Rahmen des gefördert werden Brexit-Anpassungsreserve, der eingerichtet wurde, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Brexit abzumildern, vorbehaltlich der Genehmigung gemäß den besonderen Bestimmungen, die die Finanzierung aus diesem Instrument regeln.
Die Kommission bewertete die Regelung nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung bestimmter wirtschaftlicher Aktivitäten oder Regionen unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen, und im Rahmen des Leitlinien für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit im Einklang mit der EU erleichtert Gemeinsame Fischereipolitik Nachhaltigkeitszielen dient und die Handelsbedingungen nicht in einer Weise beeinträchtigt, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.108790 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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