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Zypern

Europäische Kommission registriert Χαλλούμι/Halloumi/Hellim als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

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Heute (13. April) hat die Europäische Kommission ein Paket mit zwei Maßnahmen zu einem wichtigen zypriotischen Erbe angenommen: Χαλλούμι/Halloumi/Hellim. Erstens registrierte die Kommission Χαλλούμι/Halloumi/Hellim als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), um den wertvollen Namen EU-weit vor Nachahmung und Missbrauch zu schützen. Nur Χαλλούμι / Halloumi / Hellim, die gemäß der Produktspezifikation in Zypern hergestellt wurden, dürfen jetzt den eingetragenen Namen verwenden, was der Insel klare wirtschaftliche Vorteile bringt.

Die Registrierung ermöglicht es Herstellern dieses ikonischen zypriotischen Käses, der auf der ganzen Welt für seine charakteristische Textur, sein gefaltetes Aussehen und seine Eignung zum Servieren von gegrilltem oder gebratenem Käse berühmt ist, überall auf der Insel Zypern vom gU-Status zu profitieren.

Zweitens hat die Kommission eine Maßnahme verabschiedet, die es dem gU-Erzeugnis ermöglicht, die Grüne Linie zu überschreiten, sofern der Käse und die Milch, aus denen es hergestellt wurde, alle EU-Tiere erfüllt haben, damit die Erzeuger in der türkisch-zyprischen Gemeinschaft den vollen Nutzen aus dem Schutz ziehen können und Standards der öffentlichen Gesundheit.

Dieses historische Paket, das das 2015 erreichte Gemeinsame Verständnis für Χαλλούμι / Halloumi / Hellim verwirklicht, soll bis zur Wiedervereinigung Zyperns umgesetzt werden.  

Die Begleitmaßnahme zur Registrierung von Χαλλούμι/Halloumi/Hellim als gU soll sicherstellen, dass die Tiergesundheit und die öffentliche Gesundheit in der EU sowie die Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigt werden. Außerdem werden die Bedingungen für den Handel festgelegt, einschließlich Bestimmungen zu Kontrollen. Darüber hinaus müssen die milchverarbeitenden Betriebe die einschlägigen Gesundheitsvorschriften einhalten.

Die Hauptmerkmale des Pakets sind:

  • Der Name „Χαλλούμι (Halloumi) / Hellim“ ist jetzt im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben eingetragen. Nur Χαλλούμι / Halloumi / Hellim, das auf der Insel Zypern hergestellt wurde und nach dem traditionellen Rezept hergestellt wird, kann jetzt in der Europäischen Union unter diesem Namen vermarktet werden.
  • Für die Durchführung von PDO-Inspektionen in ganz Zypern wird eine international akkreditierte Inspektionsstelle ernannt. Die Inspektionsstelle ist dafür verantwortlich, dass die Hersteller das traditionelle Rezept einhalten.
  • Es wird eine praktikable Vereinbarung getroffen, um effiziente gU-Kontrollen in ganz Zypern sicherzustellen, die von der Kommission genau überwacht werden.
  • Eine Maßnahme zur Aufhebung des Verbots der Verbringung bestimmter tierischer Erzeugnisse auf der Insel Zypern bis zu ihrer Wiedervereinigung und Festlegung bestimmter Bedingungen für die Verbringung dieser Erzeugnisse, um die Herstellung von „umαλλούμι“ (Halloumi) / „Hellim“ (gU) zu ermöglichen in ganz Zypern.
  • Eine private Inspektionsstelle wird ernannt, die Inspektionen von landwirtschaftlichen Betrieben und Molkereien in der türkisch-zyprischen Gemeinschaft durchführt, um sicherzustellen, dass sie alle EU-Gesundheits- und Hygienevorschriften einhalten. Nur Greenαλλούμι / Halloumi / Hellim, die alle EU-Gesundheitsstandards erfüllen, können über die Grüne Linie gehandelt werden.

Bemerkungen der Mitglieder des Kollegiums

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Kommissarin für Kohäsion und Reformen, Elisa Ferreira, der auch für die zypriotische Siedlungsunterstützung verantwortlich ist, sagte: „Dies ist eine große Errungenschaft mit politischer und wirtschaftlicher Bedeutung für die gesamte Insel Zypern. Es zeigt, dass für beide Seiten vorteilhafte Lösungen möglich sind, sowie die wichtige Rolle der Kommission bei ihrer Verwirklichung. Die Umsetzung dieser Vereinbarungen im Geiste der Zusammenarbeit sollte dazu beitragen, das Vertrauen zwischen den beiden zyprischen Gemeinschaften zu stärken. Die Kommission wird weiterhin eine aktive Rolle spielen, um eine umfassende und dauerhafte Lösung des Zypernproblems zu erreichen".

Kommissar für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, sagte: "Ich freue mich, dass Χαλλούμι/Halloumi/Hellim in das Register der gU und ggA aufgenommen wurde und sich damit den besten Produkten der hochwertigen europäischen Landwirtschaft und Lebensmittel anschließt. Der Antrag an alle Erzeuger auf Zypern, die bereit sind, sich an die Regelung zu halten, ist das Ergebnis langjähriger geduldiger und sorgfältiger Arbeit auf allen Seiten. Diese gU-Registrierungsvereinbarung gewährleistet die Gleichbehandlung aller Hersteller auf beiden Seiten der Grünen Linie und garantiert schließlich, dass Verbraucher in der gesamten Europäischen Union dieses authentische zypriotische Produkt identifizieren können".

Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides, sagte: "Heute hat die Kommission nach jahrelanger engagierter Arbeit einen historischen Beschluss gefasst. Mit der einstimmigen Zustimmung aller Mitgliedstaaten schützen wir heute nicht nur ein einzigartiges nationales Produkt Zyperns, sondern auch den strengen Hygieneschutz unserer Union, der für die Lebensmittelsicherheit von größter Bedeutung ist. Die Kommission hat diesen Rahmen im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden Zyperns entwickelt und setzt sich voll und ganz dafür ein, seine erfolgreiche Umsetzung und Überwachung zu unterstützen. Die beiden Gemeinden in Zypern können nun bis zur Wiedervereinigung des Landes von den wirtschaftlichen Vorteilen dieser Entscheidung profitieren und gleichzeitig sicherstellen, dass unsere strengen Lebensmittelsicherheitsstandards eingehalten werden".

Hintergrund

Χαλλούμι / Halloumi / Hellim ist das bekannteste Tierprodukt Zyperns. Neben seinem kulturellen Wert ist es auch ein Produkt von bedeutender wirtschaftlicher Bedeutung für die Insel.

Die Registrierung von Halloumi / Hellim als gU - gleichermaßen für Produzenten aus beiden zyprischen Gemeinden verfügbar - ist auch ein symbolträchtiger Schritt, um die beiden Gemeinden näher zusammenzubringen und zusammenzuarbeiten, um Vertrauen aufzubauen.

Zum Schutz der Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit in ganz Zypern wird die Kommission den türkisch-zyprischen Milchsektor dabei unterstützen, die Einhaltung der EU-Tier- und Gesundheitsstandards so bald wie möglich zu erreichen. Die Kommission beabsichtigt, ihre Unterstützung für den türkisch-zyprischen Milchsektor im Rahmen des Hilfsprogramms für die türkisch-zyprische Gemeinschaft zu intensivieren. 

Als Teil des Pakets sieht die Entscheidung die Möglichkeit vor, eine Arbeitsgruppe für Χαλλούμι / Halloumi / Hellim einzurichten. Diese Gruppe wird von der Kommission geleitet und setzt sich aus Vertretern der beiden zyprischen Gemeinschaften zusammen. Die Arbeitsgruppe wird die Umsetzung der Verordnung und des Beschlusses überprüfen. 

Für mehr Informationen

Green Line-Verordnung

Geschützte Ursprungsbezeichnung (gU)

Hilfsprogramm für die türkisch-zypriotische Gemeinschaft

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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