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Kommission sendet Informationsanfrage an Amazon gemäß dem Digital Services Act

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Die Europäische Kommission hat Amazon offiziell ein Auskunftsersuchen gemäß dem übermittelt Gesetz über digitale Dienste (DSA). Die Kommission fordert Amazon auf, weitere Informationen zu den Maßnahmen bereitzustellen, die das Unternehmen ergriffen hat, um seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Risikobewertungen und Minderungsmaßnahmen zum Schutz der Verbraucher im Internet nachzukommen, insbesondere auch im Hinblick auf die Verbreitung illegaler Produkte und den Schutz der Grundrechte sowie zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des DSA durch Empfehlungssysteme.

Amazon muss der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 6. Dezember 2023 zur Verfügung stellen. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Amazon wird die Kommission die nächsten Schritte bewerten. Dies könnte die formelle Eröffnung eines Verfahrens gemäß Artikel 66 DSA nach sich ziehen.

Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission Geldstrafen für falsche, unvollständige oder irreführende Informationen als Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Falls Amazon nicht antwortet, kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Nach seiner Bezeichnung als Sehr große Online-PlattformAmazon ist zur Einhaltung des DSA verpflichtet, einschließlich der Bewertung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte sowie etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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