Europäische Kommission
Keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten zur Erneuerung oder Ablehnung der Zulassung von Glyphosat erreicht

Am 16. November erreichten die Mitgliedstaaten bei einer Abstimmung im Berufungsausschuss nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit, um die Zulassung von Glyphosat zu verlängern oder abzulehnen. Dies folgt auf eine frühere Abstimmung im Ständiger Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCOPAFF) am 13. Oktober, bei dem die Mitgliedstaaten ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit für eine Verlängerung oder Ablehnung des Vorschlags erreichten.
Im Einklang mit der EU-Gesetzgebung und in Ermangelung der erforderlichen Mehrheit in beide Richtungen ist die Kommission nun verpflichtet, vor dem 15. Dezember 2023, wenn die aktuelle Genehmigungsfrist abläuft, einen Beschluss zu fassen. Die Kommission stützt sich dabei auf umfassende Sicherheitsbewertungen der European Food Safety Authority (EFSA) und die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) wird nun gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten die Erneuerung der Zulassung von Glyphosat für einen Zeitraum von 10 Jahren vorantreiben, vorbehaltlich bestimmter neuer Bedingungen und Einschränkungen. Zu diesen Beschränkungen gehören ein Verbot der Verwendung als Trockenmittel vor der Ernte und die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen zum Schutz von Nichtzielorganismen.
Die Mitgliedstaaten sind für die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM), die Glyphosat enthalten, verantwortlich und können deren Verwendung weiterhin auf nationaler und regionaler Ebene einschränken, wenn sie dies auf der Grundlage der Ergebnisse von Risikobewertungen und insbesondere unter Berücksichtigung des Schutzbedarfs für erforderlich halten Biodiversität.
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