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Europäischer Rechnungshof

Bevorstehender Prüfbericht über finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Abwicklungssystem von EU-Banken

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Am Mittwoch, den 30. November 2022, wird der Europäische Rechnungshof (EuRH) seinen jährlichen Prüfungsbericht über das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) ÜBER DIE PRÜFUNG veröffentlichen.

Der Europäische Rechnungshof ist verpflichtet, jedes Jahr über alle finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM), dem EU-System zur Verwaltung der geordneten Abwicklung insolventer Banken innerhalb der Bankenunion, Bericht zu erstatten. Der SRM setzt sich aus dem Single Resolution Board (SRB), der Europäischen Kommission und dem Rat zusammen. Dieser Bestätigungsvermerk befasst sich ausschließlich mit Eventualverbindlichkeiten, die sich aus ihrer Erfüllung gemäß der SRM-Verordnung für das Geschäftsjahr 2021 ergeben.

Die Eventualverbindlichkeiten der SRM resultieren hauptsächlich aus Rechtsfällen. Seit der Auflösung der Banco Popular Español im Jahr 2017 wurden zahlreiche Rechtsstreitigkeiten auf EU- und nationaler Ebene geführt. Außerdem ist ein Rechtsstreit in Bezug auf die Beiträge der Banken zum Single Resolution Fund (SRF) anhängig, einem Fonds, der zur Unterstützung von Bankenabwicklungen verwendet werden kann. Die Wirtschaftsprüfer geben einen detaillierten Überblick über die finanziellen Risiken und empfehlen weitere Verbesserungen bei der Überwachung und Berechnung möglicher finanzieller Folgen.

Das ehemalige EuRH-Mitglied Rimantas Šadžius leitete die Prüfung während seiner Amtszeit, die am 15. November 2022 endete.

Für Interviews und Stellungnahmen wenden Sie sich bitte an [E-Mail geschützt] .

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