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Zwangsarbeit: Rat nimmt Position an, Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem EU-Markt zu verbieten

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Der Rat hat heute seinen Standpunkt (Verhandlungsmandat) zur Verordnung zum Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem EU-Markt angenommen. Das Verhandlungsmandat des Rates unterstützt das Gesamtziel der Bekämpfung von Zwangsarbeit und führt mehrere Verbesserungen am vorgeschlagenen Text ein.

Das Mandat des Rates klärt den Geltungsbereich der Verordnung durch die Einbeziehung von Produkten, die für den Fernverkauf angeboten werden, sieht die Einrichtung eines zentralen Zwangsarbeitsportals vor und stärkt die Rolle der Kommission bei der Untersuchung und dem Nachweis des Einsatzes von Zwangsarbeit, während gleichzeitig die vorgeschlagenen Maßnahmen darauf abgestimmt werden sowohl internationale Standards als auch EU-Gesetzgebung.

„Es ist erschreckend, dass es im 21. Jahrhundert immer noch Sklaverei und Zwangsarbeit auf der Welt gibt. Dieses abscheuliche Verbrechen muss ausgerottet werden, und der erste Schritt dazu besteht darin, das Geschäftsmodell von Unternehmen zu brechen, die Arbeitnehmer ausbeuten. Mit dieser Verordnung wollen wir das erreichen.“ stellen Sie sicher, dass ihre Produkte keinen Platz auf unserem Binnenmarkt haben, egal ob sie in Europa oder im Ausland hergestellt werden.“
Pierre-Yves Dermagne, belgischer Vizepremierminister und Minister für Wirtschaft und Beschäftigung

Kommissionsvorschlag

Der Vorschlag verbietet, dass Produkte, die mit Zwangsarbeit (gemäß der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation) hergestellt wurden, auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt oder aus der Union in Drittländer exportiert werden. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken von Zwangsarbeit auf der Grundlage verschiedener Informationsquellen bewerten, wie z. B. Eingaben aus der Zivilgesellschaft, einer Datenbank zu Risikogebieten oder Produkten von Zwangsarbeit sowie Informationen darüber, ob die betroffenen Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit.

Liegen begründete Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurde, sollten die Behörden eine Untersuchung einleiten. Dies kann Auskunftsersuchen von Unternehmen oder die Durchführung von Kontrollen und Inspektionen sowohl in der EU als auch in Drittländern umfassen. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass Zwangsarbeit eingesetzt wurde, ordnen sie die Rücknahme des betreffenden Produkts an und verbieten sowohl das Inverkehrbringen als auch den Export. Unternehmen werden verpflichtet, die betroffenen Waren zu entsorgen, und die Zollbehörden werden die Durchsetzung des Export- oder Importverbots für verbotene Produkte an den EU-Grenzen überwachen.

KMU sind von der Regelung nicht ausgenommen, jedoch sollten die Größe und die wirtschaftlichen Ressourcen der Unternehmen sowie das Ausmaß der Zwangsarbeit berücksichtigt werden, bevor förmliche Untersuchungen eingeleitet werden. Der Vorschlag sieht auch spezifische Unterstützungsinstrumente zur Unterstützung von KMU vor mit der Anwendung der Verordnung.

Der Vorschlag sieht vor die Schaffung eines Gewerkschaftsnetzwerks gegen Zwangsarbeitsprodukte, das die von den zuständigen Behörden und der Kommission ergriffenen Maßnahmen koordiniert.

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Mandat des Rates

Das Verhandlungsmandat des Rates sieht die Einrichtung des Unionsnetzwerks gegen Zwangsarbeitsprodukte vor, um eine bessere Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden und der Kommission bei der Anwendung dieser Verordnung sicherzustellen. Der Standpunkt des Rates formalisiert die Verwaltungszusammenarbeit innerhalb des Netzwerks und gewährleistet dessen aktive Beteiligung in allen Phasen des Prozesses, der zum Verbot eines Produkts führt.

Das Mandat sieht außerdem die Schaffung eines vor Einzelportal zur Zwangsarbeit, die leicht zugängliche und relevante Informationen und Tools bereitstellen würde, einschließlich a einzige Informationsübermittlungsstelle, eine Datenbank und Leitlinien sowie einfacher Zugang zu Informationen über getroffene Entscheidungen.

Der Standpunkt des Rates sieht die notwendige Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Anwendung der Zwangsarbeitsverbotsverordnung vor, um sicherzustellen, dass ihre Durchsetzung und Umsetzung im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Due-Diligence von Unternehmen und den Hinweisgebern steht Richtlinie.

Die Rolle der Kommission bei Untersuchungen und Entscheidungen

Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Fallverteilung zu vereinfachen, stärkt das Mandat die Rolle der Europäischen Kommission. Die Kommission wird auf der Grundlage aller relevanten, überprüfbaren und glaubwürdigen Informationen beurteilen, ob die betreffenden Produkte von Unionsinteresse sind.

Ein „Gewerkschaftsinteresse“ wird angenommen, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • das Ausmaß und die Schwere der mutmaßlichen Zwangsarbeit sind erheblich;
  • die Risiken mutmaßlicher Zwangsarbeit liegen außerhalb des Gebiets der Union;
  • Die betreffenden Produkte haben erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt (es wird vermutet, dass sie erhebliche Auswirkungen haben, wenn sie in mindestens drei Mitgliedstaaten vorhanden sind).

Bei Vorliegen eines Unionsinteresses übernimmt die Kommission automatisch die Voruntersuchungsphase. Andernfalls wird die Voruntersuchungsphase von einer zuständigen nationalen Behörde durchgeführt.

Untersuchungen

Das Mandat des Rates vereinfacht die Koordinierung bei grenzüberschreitenden Ermittlungen durch die Benennung von eine federführende zuständige Behörde (womit die Vorphase eingeleitet wird und die Kontinuität der Ermittlungen und die Beteiligung anderer Behörden sichergestellt werden) und mit einer stärkeren Einbindung des Unionsnetzwerks gegen Zwangsarbeitsprodukte, um Transparenz und einen Unionsansatz zu gewährleisten.

Das Mandat klärt auch das Verfahren für Feldinspektionen, die als letztes Mittel vorgesehen sind. Diese Inspektionen sollten sich am Standort der mutmaßlichen Zwangsarbeitsrisiken orientieren und unter voller Achtung der nationalen Souveränität durchgeführt werden.

Inspektionen in Drittländern

Nach dem Standpunkt des Rates muss die Kommission, wenn Inspektionen außerhalb der Union durchgeführt werden müssen, Kontakte zu Drittländern herstellen (auf eigene Initiative, in Fällen von Unionsinteresse oder auf Ersuchen einer zuständigen Behörde) und diese um Anfrage bitten Regierungen von Drittländern werden aufgefordert, bei mutmaßlichen Fällen von Zwangsarbeit Inspektionen durchzuführen. Wird der Antrag der Kommission von der Regierung des Drittlandes abgelehnt, kann dies einen Fall mangelnder Kooperation darstellen und die Kommission kann auf der Grundlage anderer relevanter Beweise eine Entscheidung treffen.

Endgültige Entscheidungen

Die Kommission wird dafür verantwortlich sein, die endgültige Entscheidung (z. B. das Verbot eines bestimmten Produkts) durch einen gemäß dem Prüfverfahren zu erlassenden Durchführungsrechtsakt vorzubereiten und eine nichtvertrauliche Zusammenfassung dieser Entscheidung auf dem einheitlichen Zwangsarbeitsportal bereitzustellen .

Nächste Schritte

Das heute vereinbarte Mandat formalisiert die Verhandlungsposition des Rates. Damit erhält die Ratspräsidentschaft ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, das seinen Standpunkt am 8. November 2023 angenommen hat. Die interinstitutionellen Verhandlungen werden so bald wie möglich beginnen.

Hintergrund

Rund 27.6 Millionen Menschen sind weltweit, in vielen Branchen und auf allen Kontinenten in Zwangsarbeit. Der Großteil der Zwangsarbeit findet in der Privatwirtschaft statt, ein Teil wird jedoch auch von der öffentlichen Hand verhängt.
Die Kommission hat am 14. September 2022 die Verordnung vorgeschlagen, Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem europäischen Markt zu verbieten.

Vorschlag der Kommission

Allgemeine Zustimmung/Verhandlungsmandat des Rates

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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