EU
MEP fordert die Passagiere, ihre Rechte vor dem Urlaub kennen
Fluggäste in den West Midlands des Vereinigten Königreichs werden aufgefordert, ihre Rechte zu kennen, bevor sie in den Urlaub fliegen. Untersuchungen des Verbraucherschutzbeauftragten, bei denen festgestellt wurde, dass 60% der Reisenden aus den West Midlands nicht wusste, welche Rechte sie hatten, oder dass ihnen nicht genügend Informationen zur Verfügung standen.
West Midlands MdEP Daniel Dalton (Abbildung) sagte: „Wenn Sie mit einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU oder mit einer nicht in der EU ansässigen Fluggesellschaft reisen, die von oder zu einem EU-Flughafen fliegt, sind Sie durch die Verordnung über die Nichtbeförderung geschützt. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und es geht nicht immer um finanzielle Entschädigung. Wenn sich Ihr Flugzeug beispielsweise um drei Stunden oder mehr verspätet und unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft die Schuld trägt, haben Sie Anspruch auf Essen und Trinken.
"Wenn die Fluggesellschaft die Verspätung zu vertreten hat, kann Ihnen eine Entschädigung gewährt werden. Die Website des Citizens Advice Bureau ist eine hervorragende Informationsquelle. Sie sollten sich vor dem Abflug zum Flughafen informieren."
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