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Alkohol

Die Kommission veröffentlicht eine öffentliche Konsultation zur Besteuerung grenzüberschreitender Alkohol- und Tabakkäufe in der EU

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Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Besteuerung grenzüberschreitender Alkohol- und Tabakkäufe in der EU eingeleitet. Nach den geltenden Vorschriften wird die Verbrauchsteuer auf Alkohol und Tabak, die von einer Privatperson für den eigenen Gebrauch gekauft und in ein anderes EU-Land transportiert wurden, nur in dem Land gezahlt, in dem die Waren gekauft wurden. Dies ist auch dann der Fall, wenn sie diese Waren in einen anderen Mitgliedstaat bringen.

Sowohl bei Alkohol- als auch bei Tabakerzeugnissen gibt der Missbrauch grenzüberschreitender Einkaufsregeln für Privatpersonen aufgrund mehrerer Einnahmeverluste und der negativen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der nationalen Gesundheitspolitik Anlass zur Sorge für mehrere EU-Länder. Die derzeitigen EU-Vorschriften für den grenzüberschreitenden Einkauf von alkoholischen Getränken und Tabakerzeugnissen durch Privatpersonen werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie zweckmäßig bleiben, um die Ziele der öffentlichen Einnahmen und des Gesundheitsschutzes in Einklang zu bringen.

Dies ist besonders wichtig im Zusammenhang mit dem Europäischen Aktionsplan gegen Krebs, da die Besteuerung eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung des Alkohol- und Tabakkonsums spielt, insbesondere wenn es darum geht, junge Menschen vom Rauchen und Alkoholmissbrauch abzuhalten. Die öffentliche Konsultation soll sicherstellen, dass alle relevanten Interessengruppen Gelegenheit haben, ihre Ansichten zu den aktuellen Regeln und ihrer künftigen Arbeitsweise zu äußern. Es enthält Fragen zu den Auswirkungen des aktuellen Systems sowie mögliche Änderungen. Die öffentliche Konsultation ist verfügbar hier und bleibt bis zum 23. April 2021 geöffnet.

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