Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein dänisches Programm in Höhe von 99.4 Mio. EUR zur Unterstützung von Cafés, Restaurants, Nachtclubs, Diskotheken, Veranstaltungsorten und deren Lieferanten im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Coronaviren
Die Europäische Kommission hat ein dänisches Programm in Höhe von ca. 99.4 Mio. EUR (740 Mio. DKK) zur Unterstützung von Cafés, Restaurants, Nachtclubs, Diskotheken und Veranstaltungsorten genehmigt, deren Öffnungszeiten im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus eingeschränkt sind. Die Maßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen. Die Begünstigten erhalten eine Beihilfe in Höhe eines Prozentsatzes ihrer Fixkosten im Verhältnis zum Umsatzrückgang zwischen dem 1. September 2020 und dem 31. Dezember 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2019.
Die Begünstigten können bis zum 30. April 2021 eine Entschädigung beantragen. Ziel der Maßnahme ist es, den plötzlichen Liquiditätsengpass zu verringern, mit dem diese Unternehmen aufgrund der restriktiven Maßnahmen der Regierung zur Begrenzung der Verbreitung des Virus konfrontiert sind. Die Kommission stellte fest, dass die dänische Maßnahme den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Unterstützung (i) 800,000 € pro Unternehmen nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 30. Juni 2021 gewährt.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Regelung gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den Bedingungen des vorübergehenden Rahmens erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier (auf dänisch)e. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59048 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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