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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein polnisches Programm in Höhe von 13 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen im Holzsektor, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein polnisches Programm in Höhe von etwa 13 Mio. EUR (60 Mio. PLN) zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die im Holzsektor tätig sind und vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen. Die Unterstützung in Form eines Schuldenerlasses steht Unternehmen jeder Größe offen. Ziel der Regelung ist es, die Liquiditätsengpässe von Unternehmen zu lindern, die Holz von der staatlichen Behörde „Staatliche Forsten“ kaufen und von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs betroffen sind.

Von der Maßnahme sollen voraussichtlich 6,500 Unternehmen profitieren. Die Kommission stellte fest, dass die polnische Regelung den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere (i) wird die Beihilfe 800,000 € pro Unternehmen nicht überschreiten und (ii) die Regelung läuft bis zum 31. März 2021. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine erhebliche Störung im Wirtschaftsleben eines Unternehmens zu beheben Mitgliedstaat im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.58185 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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