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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein slowenisches Programm in Höhe von 378 Mio. EUR zur Unterstützung von Landwirten und anderen Selbständigen, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein slowenisches Programm in Höhe von 378 Mio. EUR zur Unterstützung der vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen Selbständigen genehmigt. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen steht Begünstigten aller Sektoren offen. Ziel des Programms ist es, Arbeitsplätze zu erhalten, Entlassungen zu vermeiden und Selbstständigen, einschließlich Landwirten und Managern von Kleinstunternehmen, Liquiditätsunterstützung zu bieten, indem das durch die getroffenen Sofortmaßnahmen verlorene Einkommen teilweise erstattet wird auf die Ausbreitung des Virus zu beschränken.

Die Maßnahme wird voraussichtlich mehr als 1,000 Begünstigte unterstützen. Die Kommission stellte fest, dass das slowenische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere (i) wird die Beihilfe 100,000 EUR pro Unternehmen, das in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist, 120,000 EUR pro Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor und 800,000 EUR pro Unternehmen in anderen Sektoren nicht überschreiten. (Ii) Die Beihilfe wird nicht gewährt später als am 30. Juni 2021.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59149 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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