Verteidigung
Die Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament erzielen eine vorläufige Vereinbarung über die Entfernung von Online-Terrorinhalten

Die EU arbeitet daran, Terroristen daran zu hindern, das Internet zu nutzen, um Gewalt zu radikalisieren, zu rekrutieren und anzuregen. Heute (10. Dezember) haben die Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über einen Verordnungsentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet erzielt.
Ziel der Gesetzgebung ist die rasche Entfernung terroristischer Online-Inhalte und die Schaffung eines gemeinsamen Instruments für alle Mitgliedstaaten. Die vorgeschlagenen Regeln gelten für Hosting-Anbieter, die in der EU Dienstleistungen anbieten, unabhängig davon, ob sie ihren Hauptsitz in einem Mitgliedstaat haben. Die freiwillige Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen wird fortgesetzt, die Gesetzgebung bietet den Mitgliedstaaten jedoch zusätzliche Instrumente, um bei Bedarf die rasche Entfernung terroristischer Inhalte durchzusetzen. Der Gesetzesentwurf sieht einen klaren Anwendungsbereich und eine einheitliche Definition terroristischer Inhalte vor, um die in der EU-Rechtsordnung geschützten Grundrechte, insbesondere die in der Charta der Grundrechte der EU garantierten, uneingeschränkt zu wahren.
Umzugsaufträge
Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten sind befugt, den Diensteanbietern Abschiebungsanordnungen zu erteilen, terroristische Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu diesen in allen Mitgliedstaaten zu deaktivieren. Die Dienstanbieter müssen dann den Zugriff auf den Inhalt innerhalb einer Stunde entfernen oder deaktivieren. Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, in denen der Dienstleister niedergelassen ist, erhalten ein Recht auf Überprüfung der von anderen Mitgliedstaaten erlassenen Abschiebungsanordnungen.
Die Zusammenarbeit mit den Dienstleistern wird durch die Einrichtung von Kontaktstellen erleichtert, um die Abwicklung von Umzugsaufträgen zu erleichtern.
Es ist Sache der Mitgliedstaaten, die Regeln für Sanktionen bei Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften festzulegen.
Spezifische Maßnahmen der Dienstleister
Hosting-Dienstleister, die terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, müssen spezifische Maßnahmen ergreifen, um den Missbrauch ihrer Dienste zu bekämpfen und ihre Dienste vor der Verbreitung terroristischer Inhalte zu schützen. Der Verordnungsentwurf ist sehr klar, dass die Entscheidung über die Wahl der Maßnahmen beim Hosting-Dienstleister liegt.
Politische Einigung über die Online-Entfernung #Terrorist Inhalt erreicht!
Terroristen nutzen Videos und Live-Streaming von Angriffen als Rekrutierungsinstrument.
Diese Vereinbarung wird den nationalen Behörden und Online-Plattformen helfen, den Schaden dieses toxischen Inhalts zu begrenzen.https://t.co/sJkZSrLsp4#EUCO #TCO pic.twitter.com/FB0s6BmqwG- Ylva Johansson (@YlvaJohansson) 10. Dezember 2020
Dienstleister, die in einem bestimmten Jahr Maßnahmen gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte ergriffen haben, müssen Transparenzberichte über die in diesem Zeitraum ergriffenen Maßnahmen öffentlich zugänglich machen.
Die vorgeschlagenen Regeln stellen auch sicher, dass die Rechte der normalen Benutzer und Unternehmen respektiert werden, einschließlich der Meinungs- und Informationsfreiheit und der Freiheit, ein Unternehmen zu führen. Dies umfasst wirksame Abhilfemaßnahmen sowohl für Benutzer, deren Inhalte entfernt wurden, als auch für Dienstanbieter, die eine Beschwerde einreichen.
Hintergrund
Dieser Vorschlag wurde von der Europäischen Kommission am 12. September 2018 auf Aufforderung der EU-Staats- und Regierungschefs im Juni dieses Jahres vorgelegt.
Der Vorschlag baut auf der Arbeit des EU-Internetforums auf, das im Dezember 2015 als Rahmen für die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Vertretern großer Internetunternehmen zur Aufdeckung und Bekämpfung von Online-Terrorinhalten ins Leben gerufen wurde. Die Zusammenarbeit über dieses Forum hat nicht ausgereicht, um das Problem anzugehen, und am 1. März 2018 hat die Kommission eine Empfehlung zu Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung illegaler Online-Inhalte angenommen.
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