Coronavirus
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt polnische Regelungen im Wert von 7.8 Milliarden Euro zur Unterstützung von Unternehmen, die vom #Coronavirus-Ausbruch betroffen sind

Die Europäische Kommission hat elf polnische staatliche Beihilfeprogramme mit einem Gesamtbudget von 11 Milliarden PLN (ca. 35.1 Milliarden Euro) genehmigt, um die polnische Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen.
Die Regelungen wurden im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 angenommen, als geändert am 3. April 2020. Im Rahmen der Regelungen erfolgt die öffentliche Unterstützung in Form von (i) direkten Zuschüssen, (ii) rückzahlbaren Vorschüssen, (iii) Steuer- und Zahlungsvorteilen, (iv) Stundungen von Steuerzahlungen und (vi) Lohnzuschüssen. Ziel der Regelungen ist es, Unternehmen, die vom Ausbruch des Coronavirus besonders betroffen sind, mit ausreichend Liquidität auszustatten, um ihren unmittelbaren Betriebskapital- und Investitionsbedarf zu decken und ihnen so die Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit, die Aufnahme von Investitionen und die Aufrechterhaltung der Beschäftigung zu ermöglichen. Die Kommission stellte fest, dass die polnischen Regelungen den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entsprechen.
Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass die polnischen Maßnahmen im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sind, um eine erhebliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben.
Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften. Geschäftsführende Vizepräsidentin Margrethe Vestager (Abbildung), zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Diese 11 Programme mit einem Gesamtbudget von 7.8 Milliarden Euro werden es Polen ermöglichen, Unternehmen und Selbstständige bei der Deckung ihres unmittelbaren Liquiditätsbedarfs zu unterstützen und so ihre finanzielle Belastung in der aktuellen Krise zu verringern.“ Dies wird dazu beitragen, dass Unternehmen die wirtschaftlichen Verluste im Zusammenhang mit der Corona-Krise minimieren und Arbeitsplätze erhalten. Einige halten möglicherweise Winterschlaf, andere setzen ihre Aktivitäten fort. Wir arbeiten eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen koordiniert und wirksam im Einklang mit den EU-Vorschriften umgesetzt werden können.“
Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.
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