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#EUVisaPolicy - Die Kommission begrüßt die Annahme strengerer und sicherer EU-Visabestimmungen durch das Europäische Parlament

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Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der Kommission zur Reform der Vorschriften für Schengen-Visa angenommen, der es gutgläubigen Reisenden erleichtert, ein Visum für Kurzaufenthalte nach Europa zu erhalten. Gleichzeitig werden die Sicherheitsstandards gestärkt und das Risiko irregulärer Migration verringert.

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Inneres, Migration und Unionsbürgerschaft, begrüßte die Abstimmung und sagte: „Die neuen Regeln werden Tourismus, Handel und Wirtschaft erleichtern und gleichzeitig unsere Sicherheitsstandards verbessern, um diejenigen zu erkennen, die eine Bedrohung darstellen oder kein Recht auf EU-Beitritt haben. Sie werden auch dazu beitragen, die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern bei der Rückkehr und Rückübernahme irregulärer Migranten zu verbessern. “

Die Tourismus- und Reisebranche spielt eine Schlüsselrolle in der europäischen Wirtschaft und macht rund 10% des BIP der EU aus. Während die EU-Mitgliedstaaten zu den weltweit führenden Reisezielen gehören, können langwierige und umständliche Verfahren Touristen davon abhalten, nach Europa zu reisen, Investitionen und Ausgaben in andere Länder umzuleiten und die Wirtschaft der EU negativ zu beeinflussen. Gleichzeitig müssen die Vorteile von Visareisen mit Maßnahmen in Einklang gebracht werden, um angemessen auf aktuelle und zukünftige Sicherheits- und Migrationsprobleme zu reagieren.

Die neuen Regeln umfassen insbesondere:

  • Flexiblere Verfahren: Reisende können ihre Anträge bis zu sechs Monate vor der geplanten Reise (neun Monate für Seeleute) anstelle der aktuellen drei Monate und in den meisten Fällen direkt von ihrem Wohnsitzland aus einreichen. Sofern verfügbar, können sie ihre Anträge auch elektronisch ausfüllen und unterschreiben. Minderjährige zwischen sechs und 18 Jahren können von der Visumgebühr befreit werden.
  • Mehrfachvisa mit längerer Gültigkeit: Dank der Einführung gemeinsamer verbindlicher Vorschriften können Vielreisende mit einer positiven Visumhistorie ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer schrittweise Verlängerung der Gültigkeitsdauer von einem Jahr auf maximal fünf Jahre erhalten, was Zeit und Kosten für Antragsteller und Mitgliedstaaten spart. Die Erfüllung der Einreisebedingungen durch Reisende wird in jedem Fall gründlich und wiederholt überprüft.
  • Zusätzliche Ressourcen zur Stärkung der Sicherheit: Angesichts deutlich gestiegener Bearbeitungskosten in den vergangenen Jahren wird eine moderate Erhöhung der Visumgebühr (von 60 auf 80) eingeführt. Diese bescheidene Erhöhung wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, weltweit ein angemessenes Personal an konsularischen Vertretern zu unterhalten, um stärkere Sicherheitsüberprüfungen sowie die Aufrüstung von IT-Ausrüstung und -Software zu gewährleisten, ohne ein Hindernis für die Antragsteller zu sein.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückübernahme: Die Bedingungen für die Bearbeitung von Visumanträgen können angepasst werden, je nachdem, ob Drittstaaten zufriedenstellend an der Rückführung und Wiederaufnahme von irregulären Migranten zusammenarbeiten. Bei Bedarf kann die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten eine restriktivere oder großzügigere Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Visakodexes beschließen, einschließlich der maximalen Bearbeitungszeit der Anträge, der Gültigkeitsdauer der ausgestellten Visa und der Höhe des Visums Visumgebühr und Befreiung von diesen Gebühren für bestimmte Reisende.

Nächste Schritte

Die neuen Regeln müssen jetzt vom Rat förmlich gebilligt werden. Danach wird der angenommene Text im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird Monate später 6.

Hintergrund

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Die gemeinsame EU-Visa-Politik erleichtert Reisen in die EU für Tourismus- und Geschäftszwecke und trägt zur Wirtschaft und zum Wachstum der EU, zu Kontakten zwischen Menschen und zum kulturellen Austausch bei. Allein im Jahr 2017 wurden über 14 Millionen Schengen-Visa für Kurzaufenthalte ausgestellt (siehe die neuesten Statistiken Schengen-Visa).

Die aktuellen Visabestimmungen sind im Visakodex festgelegt und gehen auf 2010 zurück. Seitdem hat sich das Umfeld, in dem die Visapolitik betrieben wird, drastisch verändert. In den letzten Jahren sah sich die EU mit zunehmenden Sicherheitsbedenken und Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration konfrontiert, und neue Möglichkeiten, die sich aus technologischen Entwicklungen ergeben, erfordern eine Aktualisierung der Visapolitik, um sicherzustellen, dass sie zweckmäßig bleibt. Deshalb in März 2018 Die Kommission schlug vor, die gemeinsame Visapolitik der EU zu modernisieren und den Visakodex zu überarbeiten.

Derzeit gibt es 105-Länder und Nicht-EU-Staaten, die ein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen (die vollständige Liste ist verfügbar) hier). Im Allgemeinen berechtigt ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, das von einem der Schengen-Staaten ausgestellt wurde, dazu, dass der Inhaber bis zu 26-Tage in einem 90-Tag innerhalb der 180-Schengen-Staaten reisen kann.

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