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Die Kommission veröffentlicht Leitlinien für die Mitgliedstaaten zum Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von #Racism und #Xenophobia

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Diese Woche markierte das 10-jährige Jubiläum der EU-Rahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien für nationale Behörden, um ihnen dabei zu helfen, die Umsetzung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Hassverbrechen und Hassreden vor Ort zu verbessern. Die Leitlinien geben Ratschläge, wie häufig auftretende Probleme bei der praktischen Anwendung dieser Regeln angegangen werden können und wie eine wirksame Untersuchung, Strafverfolgung und Bestrafung von Hassverbrechen und Hassreden sichergestellt werden kann.

Die EU Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verpflichtet alle EU-Länder, Rechtsvorschriften einzuführen, um die schwersten Erscheinungsformen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu ahnden, insbesondere die öffentliche Aufstachelung zu rassistischer Gewalt oder Hass sowie rassistischer und fremdenfeindlicher Hasskriminalität.

Die Europäische Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten durch die Hochrangige EU-Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz, das regelmäßig Experten aus Mitgliedstaaten, zivilgesellschaftlichen und gemeinschaftsbasierten Organisationen, EU-Agenturen, insbesondere der EU-Agentur für Grundrechte, sowie internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zusammenbringt ) und dem Europarat.

Die Kommission hat auch eng mit IT-Unternehmen zusammengearbeitet, damit diese schnell entfernt werden können Illegale Hassrede im Internet. Weitere Informationen und die heute veröffentlichten Leitlinien finden Sie unter hier.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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